Zu schnell unterwegs: Raser muss seine Protz-Karre verkaufen

Seinen BMW (Baujahr 2008) hatte der 25-Jährige auf eine Leistung von über 490 PS aufgemotzt - damit war er mit 300 km/h auf der B31 unterwegs. Außerdem hatte der Raser auch noch sein Handy in der Hand.
Wie die "schwaebische.de" berichtete, wurde der BMW einigen technischen Veränderungen unterzogen. Das hat der zuständige Kfz-Sachverständige in einem Gutachten festgehalten: Vom Turbolader bis zur veränderten Abgasanlage, einem veränderten Fahrwerk, eingesetzten Kabelbinder sowie Änderungen an Rädern und Reifen. Dies habe die Sicherheit beeinträchtigt und dazu geführt, dass die Betriebserlaubnis des seit einem Jahr beschlagnahmten Fahrzeugs erlosch.
Das Auto muss weg: "Tatmittel" wird eingezogen
Jedenfalls hat die zuständige Richterin jetzt entschieden, dass die getunte Protz-Karre verkauft werden muss. Dabei soll die Hälfte des Erlöses an die Staatskasse gehen. Dafür verantwortlich ist der neue Paragraph 315f des Strafgesetzbuches (StGB). Dies sieht vor, dass Fahrzeuge, die bei Autorennen eingesetzt werden, als "Tatmittel" eingezogen werden können. "Ziel der Regelung ist es, dass Tatmittel dem Angeklagten nicht mehr zur Verfügung stehen können und deswegen keine Wiederholung der Tat passieren kann", so die Richterin.
(VOL.AT)
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