Zu hohe Miete gezahlt? Mietervereinigung gibt Tipps zur Rückforderung

Die Wertsicherungsklausel war viele Jahre lang eine gängige Praxis im Mietrecht. Doch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Frühjahr 2023 sorgte für Aufsehen: Es stellte fest, dass die Klausel in vielen Fällen unzulässig ist und gegen das Konsumentenschutzgesetz verstößt.
Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Urteil kürzlich bestätigt, wodurch Mieter jetzt die Möglichkeit haben, Mietanpassungen zurückzufordern. Theoretisch besteht sogar die Chance, dies rückwirkend bis zu 30 Jahre zu tun.
Prüfung des Mietvertrags ist unerlässlich
Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass jeder Fall sorgfältig geprüft werden sollte. Wie der ORF berichtet, gibt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Wien Ratschläge, wie Mieter die Abschnitte zu Wertsicherung in ihren Verträgen genau unter die Lupe nehmen sollten. Insbesondere sollten folgende Punkte beachtet werden:
Unzulässige Mieterhöhungen
Ein zentraler Punkt ist die Regelung zu Mieterhöhungen innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsbeginn. Klauseln, die solche Erhöhungen erlauben, sind unzulässig. Hanel-Torsch erklärt: „Wenn im Vertrag steht, die Miete darf immer am 1. Jänner erhöht werden und man ist im August des Vorjahres eingezogen, ist diese Klausel gültig. Steht jedoch im Vertrag, dass direkt im Januar nach dem Einzug im Dezember erhöht werden kann, ist dies unzulässig.“
Problematische Klauseln und Rückforderung
Unklare Formulierungen oder fehlende Angaben in den Klauseln können ebenfalls problematisch sein. Hanel-Torsch erläutert: „Wenn eine Klausel unzulässig ist, fällt man automatisch auf den ursprünglich vereinbarten Mietzins zurück. Alle späteren Erhöhungen wären somit unwirksam, und das gezahlte Geld kann zurückgefordert werden.“ Hierfür ist jedoch eine ordentliche Dokumentation wichtig, zum Beispiel durch alte Kontoauszüge und Überweisungsbelege.
Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Wer unsicher ist, sollte sich professionelle Hilfe holen, etwa von der Mietervereinigung Wien. Dies kann insbesondere für Mieter wichtig sein, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechte geltend zu machen.
Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen
Einige Wirtschaftsforscher warnen, dass ohne gültige Wertsicherungsklauseln unbefristete Mietverträge weiter zurückgedrängt werden könnten. Hanel-Torsch betrachtet solche Verträge in Wien jedoch bereits als „kaum mehr üblich“. Während sie höhere Einstiegsmieten bei Neuverträgen für unrealistisch hält, fordert sie dennoch zusätzliche gesetzliche Regelungen, um die Mieterrechte zu stärken.
(Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.