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Zürs: Gerichtliches Nachspiel für Skiunfall

©VN/Karina Toll
Zürs - Jener Skiunfall, bei dem im Februar ein holländischer Urlauber in Zürs mit einer Materialseilbahn kollidierte, hat nun ein gerichtliches Nachspiel.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gegen zwei Personen einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eingebracht. Dabei handelt es sich um den Betriebsleiter der “Ski Zürs AG” sowie um den Besitzer jenes Hauses, das mit der Materialseilbahn versorgt wird, dies bestätigten Staatsanwaltschaft und Landesgericht Feldkirch am Dienstag gegenüber VOL. Die Bahn quert in offenbar zu geringer Höhe einen Skiweg. Auf diesem Skiweg war Ende Februar ein 36-jähriger Niederländer unterwegs und kollidierte dabei mit einer Gondel der Materialseilbahn. Er zog sich schwere Kopfverletzungen sowie eine Lungenquetschung zu.

Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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