Prozess um Zoophilie am Amtsgericht Worms in Rheinland-Pfalz: Nadja W. habe mindestens einen Hund sexuell missbraucht und ihn unter anderem dazu gezwungen, sie oral zu befriedigen. Da die Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung Ende September erschien, bestätigte das Amtsgericht Worms einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz. Damit wurde die Täterin zu 40 Tagessätzen à 15 Euro und somit zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro verurteilt.
Bereits Anfang 2018 ließ ein Whistleblower der Tierschutzorganisation "People for the Ethical Treatment of Animals" (PETA) neun pornographische Videos zukommen, die zeigten, wie eine Frau Sodomie bzw. Zoophilie (Sex mit Tieren) mit mindestens einem Hund ausübt. Durch Befehle zwang sie den Hund, sie oral zu befriedigen, zusätzlich sind verschiedene Sexspielzeuge im Einsatz. In drei Videos uriniert die Frau auf die Schnauze des Hundes. Die Frau soll auf den Videos auch klar zu erkennen sein.
PETA erstattete Anzeige
Die Tierschutzorganisation PETA zeigte Nadja W. bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie wegen Verbreitung tierpornografischer Schriften an. Für einen Hund sei es völlig artwidrig, einen Menschen oral zu befriedigen, erklärt PETA auf ihrer Webseite. Es müsse ihm also antrainiert worden sein. Zudem bestehe aufgrund der zahlreichen Intimpiercings der Frau eine hohe Verletzungsgefahr für den Vierbeiner.
600 Euro Strafe für Täterin
Vor dem Amtsgericht Worms wurde Nadja W. zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt. Sie legte Widerspruch gegen das Urteil ein, da sie aber nicht zur Hauptverhandlung Ende September erschien, wurde das Urteil als bindend erklärt.
(VOL.AT)
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