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Zivildiener: Einrichtungen sollen Bedarf anmelden

Zusätzliche Zivildiener für die wichtigsten Dienstleistungen
Zusätzliche Zivildiener für die wichtigsten Dienstleistungen ©APA (Symbolbild)
Die Bundesregierung hat in Zeiten der Coronavirus-Pandemie den „außerordentlichen Zivildienst“ ausgerufen. Betreffende Einrichtungen, die einen Sonderbedarf an Zivildienen haben, sollen das per E-Mail bekanntgeben.
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So sollen in den gegenwärtig wichtigsten Dienstleistungsgebieten – insbesondere Rettung, Spitäler, Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung, Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge – möglichst rasch genügend Zivildiener eingesetzt werden können.

Wie das Land Vorarlberg mitteilt, wird der Dienst der Zivildiener in den angesprochenen Bereichen um drei Monate verlängert, sollten sie im März 2020 eigentlich regulär ausscheiden. Auch die Zivildiener aus anderen Sparten werden für einen außerordentlichen Zivildienst einer Einrichtung zugewiesen, die dringenden Bedarf hat. Darüber hinaus könne es im Bedarfsfall zur Zuweisung weiterer außerordentlicher Zivildiener kommen.

Einrichtungen sollen Bedarf anmelden

Wer Sonderbedarf an zusätzlichen Zivildienern hat, kann per E-Mail an meldung@zivildienst.gv.at oder direkt an den jeweiligen Zuweisungsreferenten folgende Angaben machen:

  • Einrichtung und Einrichtungszahl
  • Information, ob eine Unterkunft für Zivildiener vorhanden ist, und wenn ja, für wie viele Plätze
  • Anzahl der zusätzlich benötigten Zivildiener für den Zeitraum April 2020 bis Juni 2020 (Standardzuweisungsdauer: drei Monate)
  • Bekanntgabe, ob alternativ auch ein kürzerer Einsatz (beispielsweise ein oder zweimonatig) von außerordentlichen Zivildienern von Interesse wäre

(Red.)

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