“Er hat mich zum vierten Mal von oben bis unten angespritzt und fast die Steckdose getroffen. Da hab ich zum Durchdrehen angefangen und ein paar Sachen ‘rübergehaut”, schilderte der Angeklagte. Wenn er nicht ein paar Schnäpse und Bier getrunken hätte und nicht seit 15 Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leide, dann wäre er nicht ausgeflippt. Aber mit einer Schrotflinte habe er ihn nicht umbringen wollen. “Das sagte ich nur aus Spinnerei zur Polizei“, erklärte er Einzelrichter Peter Hattinger.
Gegen Ende der Verhandlung beruhigten sich die erhitzten Gemüter. “Herr Richter, geben Sie ihm keine Strafe. Er soll 500 Euro für die kaputte Tür zahlen”, zeigte sich der Nachbar nachsichtig. “Wir sind hier nicht im Bazar”, erinnerte die Anklagevertreterin. Der Pensionist, der keine Strafe wollte, wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen und wegen Sachbeschädigung nicht rechtskräftig verurteilt. Er hat den Schaden bereits wiedergutgemacht, was der Richter als Milderungsgrund wertete. “Danke” verabschiedete sich der Angeklagte. “Jetzt gebt Ruhe miteinander. Und saufen Sie nicht so viel”, gab ihm Hattinger mit auf den Weg.
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