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Lebenslang nach Zerstückelung von Opfer am Neusiedler See

Der Angeklagte mit seiner Anwältin Astrid Wagner
Der Angeklagte mit seiner Anwältin Astrid Wagner ©APA
Ein 64-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe sowie Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter verurteilt worden.

Der Angeklagte soll am 29. März 2018 eine Geheimprostituierte (28) erwürgt, zerstückelt und die Leichenteile im Neusiedler See versenkt haben.

Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt, die gebürtige Ungarin in Wien getötet zu haben. Sein Motiv: Statt der ausgemachten Zärtlichkeiten wollte die 28-Jährige nur den Geschlechtsverkehr vollziehen, alles darüber hinaus hätte zusätzliches Geld gekostet. Nach der Tötung habe er sein Opfer mit einer Säge und einem Messer in der Badewanne zerstückelt. Mit den Leichenteilen fuhr er dann in die Ruster Bucht, wo er eine Hütte geerbt hatte, und versenkte dort die sterblichen Überreste des Opfers.

Brutales, sadistisches Vorgehen

Die Staatsanwältin ging ausführlich auf die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten ein, und betonte sein brutales, sadistisches Vorgehen bei dessen Sexualdelikten. “Was er von der Tat erzählt, ist nur die Spitze des Eisbergs”, zeigte sich die Anklägerin überzeugt. Verteidigerin Astrid Wagner erzählte hingegen, ihr Mandant hätte eine lieblose Kindheit erlebt und mehr als 30 Jahre hinter Gittern verbracht. “Im Gefängnis verlernt man das Leben und die Liebe.” Er sei keine Bestie, sondern habe auch seine guten Seiten. “Er ist hilfsbereit, mitfühlend und hat einen starken Familiensinn, vor allem für seine Enkelkinder.” Später gefragt, wie viele Enkelkinder er habe: “Sechs oder acht, so genau weiß ich das nicht.”

Der Angeklagte berichtete von der Zeit seiner bedingten Enthaftung aus der Anstalt für geistig abnorme Straftäter. Nach dem Tod seiner Mutter sei er aus der betreuten Einrichtung in deren Gemeindewohnung eingezogen. Allerdings gab es finanzielle Probleme und seine Freundin sei psychisch instabil gewesen. Als diese stationär zum Alkoholentzug aufgenommen war, kam er am 29. März mit seinem späteren Opfer am Westbahnhof in Kontakt. Er habe sich von diversen Frauen immer wieder Streicheleinheiten erkauft – und wollte dies auch bei der 28-Jährigen. “Ausgemacht haben wir für 50 Euro ein bissi Schmusen und Busenkuscheln.”

Bei ihm zu Hause habe diese aber weiteres Geld für Zärtlichkeiten verlangt und zu schreien begonnen. “Ich habe die Panik bekommen, dass Nachbarn die Polizei rufen und habe sie gewürgt.” Danach ließ er noch mal von ihr ab, woraufhin die 28-Jährige wieder zu schreien begonnen habe, daraufhin habe er sie erwürgt. “Ich habe den Puls gefühlt und sie geschüttelt, aber der Kopf hat nur mehr herumgewackelt.”

“Ich habe gewusst, ich habe Scheiße gebaut, aber ich wollte nicht ins Gefängnis”, so der 64-Jährige zu Richterin Christina Salzborn. Deshalb zerstückelte er die Leiche, verpackte die Einzelteile in Müllsäcke und brachte diese in seine Seehütte. Eigentlich wollte er die menschlichen Überreste mitten im See versenken. “Doch der Bootsakku ist mitten in der Ruster Bucht verreckt.” Am nächsten Tag habe er bemerkt, dass er einen Sack samt Inhalt vergessen hatte. Aus einem Teil habe er Gulasch gekocht, ein viertel bis ein halbes Kilogramm faschiert. Er habe sich gedacht, “vielleicht koste ich das einmal”.

Auf die Schliche kam die Polizei dem 64-Jährigen u.a. durch die Hilfe von Leichenspürhunden, die bei seiner Hütte anschlugen. Durch DNA-Abgleich und Spuren im Badezimmer waren die Beweise so erdrückend, dass er die Tat gestand.

Schwere Persönlichkeitsstörung

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann attestierte dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung. Dieser sei emotional instabil mit Aggressionsausbrüchen und niedriger Frustrationstoleranz. Zugleich habe er eine narzisstische Ausprägung und wolle im Mittelpunkt stehen. Seine bisherigen Vorstrafen würden eine hochsexualisierte, sadistische Gewalt zeigen.

Dass der Mann nach zahlreichen Gutachten überhaupt bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wurde, erklärte sich Hofmann u.a. mit dem “Charme des Psychopathen”. Er habe gute Umgangsformen und wirke durch sein Alter und die Krankheit als älterer, freundlicher Mann. Hätte man damals von den Folter-Pornos gewusst, die nach der Festnahme auf dem PC des Angeklagten gefunden wurden, wäre man wohl zurückhaltender mit der Entlassung gewesen.

Ob das 28-jährige Opfer tatsächlich durch Erwürgen ums Leben gekommen ist, konnte die medizinische Sachverständige Elisabeth Friedrich nicht sagen, da die entsprechenden Körperteile nicht gefunden wurden. Dadurch seien auch mögliche Misshandlungen nicht mehr festzustellen. Das Zerstückeln sei jedenfalls sehr aufwendig gewesen und habe Stunden gedauert.

“Ich habe viel gehört, was bei ihm schiefgelaufen ist und über seine Befindlichkeiten, aber ich habe nicht gehört, es tut ihm leid – kein einziges Wort der Reue oder des Bedauerns”, kritisierte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. “Er ist auch ein Mensch mit seiner Geschichte”, wandte sich Wagner vergeblich an die Geschworenen. Lebenslang sei ihrer Ansicht nach nur für eiskalte Triebtäter gedacht. “Wenn nicht die ungustiöse Geschichte mit dem Zerstückeln und dem Gulasch wäre, dann wäre das eine Allerweltsgeschichte”, sagte die Juristin.

“Ich habe sehr wohl gesagt, dass es mir leidtut”, meinte der Angeklagte in seinem Schlusswort, um gleich darauf neuerlich minutenlang über seine finanziellen Probleme, seine Krankheiten, die Wohnung seiner Mutter, AMS und Beziehungsprobleme zu berichten. Für all dies machte er Gott und die Welt, aber nicht sich selbst verantwortlich. Und zum Opfer: “Hätte sie sich an das gehalten, was ausgemacht war, wäre gar nichts passiert.” Er bitte nicht um ein mildes Urteil, “ich werde nie wieder heimgehen”.

Einstimmiger Schuldspruch

Der Schuldspruch der Geschworenen war in allen Punkten einstimmig. Laut Salzborn sei der Angeklagte so oft wegen brutalster Verbrechen vor Gericht gestanden, dass keine andere Strafe als lebenslang möglich gewesen sei. Auch bezüglich der massiven Persönlichkeitsstörung gebe es keinerlei Zweifel, weshalb eine Unterbringung notwendig sei.

Nach längerer Beratung mit seiner Verteidigerin meldete der Beschuldigte Berufung gegen die Strafhöhe sowie den ohnehin minimal zuerkannten Privatbeteiligtenzuspruch in der Höhe von insgesamt 1.500 Euro an die Verwandten des Opfers an. Zudem beantragte die Juristin die Überstellung ihres Mandanten in den Strafvollzug.

(APA)

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