„Ungerecht! Ich bin unschuldig“, schüttelte der Mann zornig den Kopf, als er abgeführt wurde. Das Urteil des Schöffensenats (Vorsitz:
Johannes Jilke, Staatsanwältin Risa Schuhmeister-Schmatral) ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der 26-Jährige hatte den Buben, der aus tristen familiären Verhältnissen stammt, kennen gelernt, weil er sich mit dessen Eltern regelmäßig zum Kartenspielen traf. Das Kind dürfte in ihm recht bald einen „Vaterersatz“ gesehen haben, da sich Michael P. um ihn kümmerte, Ausflüge unternahm und ihm eine Playstation und weiteres Spielzeug schenkte.
Mit Alkohol gefügig gemacht
Seit Herbst 2002 übernachtete der Zehnjährige immer wieder in seiner Wohnung. Dabei kam es zu den sexuellen Übergriffen, wobei der Mann laut Anklage sein Opfer zum Teil mit Alkohol gefügig gemacht haben soll. Der Bub vertraute sich schließlich einem Bekannten der Familie an und legte in der gerichtlichen Voruntersuchung im Rahmen der so genannten kontradiktorischen Einvernahme detailreich das Geschehene dar.
„Es gibt keinen Zweifel, dass er es tatsächlich erlebt hat“, stellte das Gericht nach dem Beweisverfahren fest. Für die bisherigen Therapiekosten – der Bub ist psychisch schwer angeschlagen – bekam er vorerst 3.000 Euro zugesprochen.
Redaktion: Michael Grim
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