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Zehn Jahre Haft für schweren Raub mit verletzter Pensionistin

Urteil: 10 Jahre Haft (nicht rechtskräftig)
Urteil: 10 Jahre Haft (nicht rechtskräftig) ©Christiane Eckert / VOL.AT
16-fach Vorbestrafter behauptet Verwechslung von Opfer mit Drogendealerin.

Die Schrecksekunden des 19. Jänners wird die 66-jährige Pensionistin wohl nie vergessen. Sie war gerade auf dem Weg zu einer Verabschiedung eines Bekannten in einer Kirche. In der James-Joyce-Passage, besser bekannt als „Hypo-Bank-Passage“, in Feldkirch wird sie um 16.45 Uhr plötzlich von hinten gepackt und mit einem Messer bedroht. Die zwölf Zentimeter lange Klinge durchtrennt ihr beinahe die Sehne am Daumen. Die Sehne ist zu 95 Prozent durchschnitten. Lange Zeit hat das Opfer Tag und Nacht Schmerzen, sechs Wochen einen Gips, fünf Schmerztabletten pro Tag sind nötig, um diese Schmerzen aushalten zu können.

Abenteuerliche Geschichte

Der 16-fach Vorbestrafte, gelernter Dachdecker und Spengler, zuletzt arbeitslos und drogenabhängig, behauptet, er habe das Opfer mit seiner Morphium-Dealerin verwechselt. Diese habe ihn über den Tisch gezogen, die 100 Euro für eine falsche Substanz habe er zurückfordern wollen. Als er die Verwechslung bemerkt habe, sei er davon gelaufen, doch da habe er die Pensionistin schon versehentlich im Handgemenge verletzt gehabt.

Der Senat glaubt diese Version nicht und verurteilt den Mann wegen versuchten schweren Raubes zu zehn Jahren Haft, das Opfer erhält 500 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Christiane Eckert / VOL.AT)

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