So sollen festsitzende Zahnregulierungen möglichst von den Krankenkassen bezahlt werden, Selbstbehalte fallen und Zahnvorsorgeuntersuchungen in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen werden. Eine entsprechende Kampagne wurde am Mittwoch in einer Pressekonferenz präsentiert.
Aktueller Vertrag aus dem Jahr 1957
Der aktuelle Kassenvertrag stammt laut Kammer-Präsident Hannes Westermayer in seinen Grundzügen noch aus dem Jahr 1957. Darin enthaltende Selbstbehalte und Zusatzzahlungen für die Patienten bei längst anerkannten Behandlungsmethoden gehörten abgeschafft, betonte er laut einer Aussendung. “Es geht hier nicht um höhere Honorare für Zahnärzte, sondern um die Sicherstellung einer leistbaren Basisversorgung für sozial schwache Patienten.”
Kinderzahnheilkunde nicht im Vertrag
Heute selbstverständliche Behandlungsmethoden würden von der Gesundheitspolitik ignoriert, klagte Zahnärzte-Pressereferent Claudius Ratschew. Nicht existent sei im aktuellen Vertrag auch die Kinderzahnheilkunde. So müssten Eltern die Behandlung eines beim Spielen ihres Kindes gelockerten oder ausgeschlagenen Zahn aus der eigenen Tasche zahlen. Die Kieferorthopädie werde überhaupt stiefkindlich behandelt, festsitzende Regulierungen – heute laut den Zahnärzten Standard – von der Kasse nur mit geringem Kostenersatz übernommen.
Positive Signale für neue Kassenleistungen hat es zuletzt vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger gegeben. Vorstandsvorsitzender Hans Jörg Schelling überlegte im Jänner Zahnspangen und festsitzenden Zahnersatz auf Kassenkosten, ortete aber Widerstand bei den Ärzten. Diese bestünden auf ein Gesamtpaket, die Kassen seien dagegen für die schrittweise Einführung von Neuerungen.
(APA)
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