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Zähne ausgeschlagen: Unbeteiligte gestand Tat

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Symbolbild ©VOL.AT-Unsplash
Freundin des Gewalttäters nahm vor Polizei Schuld auf sich. Sie wurde wegen versuchter Begünstigung bestraft, er wegen schwerer Körperverletzung.

Von Seff Dünser - Aus dem Gerichtssaal

Beim Faschingsumzug in Frastanz wurden einem 20-Jährigen mit einem Faustschlag auf den Mund zwei Schneidezähne ausgeschlagen.

Eine Unbeteiligte gestand die Tat. Die 20-jährige Rheintalerin behauptete bei ihrer polizeilichen Befragung, sie habe zugeschlagen. Während der Protokollierung ihrer Aussagen gab sie allerdings zu, ihr Freund sei der Täter gewesen.

Täter schützen

Die junge Frau wurde wegen versuchter Begüns­tigung angeklagt. Demnach hatte sie mit ihrer falschen Selbstbezichtigung versucht, den wahren Täter der Strafverfolgung zu entziehen. Bei der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch sagte die Zweitangeklagte, sie habe ihrem Freund helfen wollen. Sie habe vor der Polizei die schlimme Wirkung seines Faustschlags noch nicht gekannt.

Der wegen eines Delikts gegen die Rechtspflege angeklagten Unbescholtenen hat Richterin Sabrina Tagwercher ausnahmsweise eine Diversion gewährt, mit Zustimmung des Staatsanwalts. Wenn die 20-Jährige innerhalb von sechs Monaten unentgeltlich 40 gemeinnützige Arbeitsstunden leistet, wird das Strafverfahren gegen sie ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden.

Schuldig gesprochen

Ihr 23-jähriger Freund hingegen, der zugeschlagen hatte, wurde wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Dafür wurde der unbescholtene Schweizer, der als lediger Mechaniker in der Schweiz über ein Nettoeinkommen von umgerechnet 2900 Franken verfügt, zu einer Geldstrafe von 13.860 Euro (420 Tagessätze zu je 33 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 6930 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte gab an, den 20-Jährigen unabsichtlich im Gesicht getroffen zu haben. Die Richterin ging aber nach belas­tenden Zeugenaussagen von einem gezielten Schlag aus. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die Richterin machte von einer Ausnahmebestimmung im Strafgesetzbuch Gebrauch und beließ es bei einer Geldstrafe, die sieben Monaten Haft entspricht. Mildernd wurde gewertet, dass der Erstangeklagte unbescholten, reumütig, tatsachengeständig und zur Tatzeit mit 1,6 Promille alkoholisiert war und teilweise Wiedergutmachung geleistet hat.

Weinend übergab der Täter während der Gerichtsverhandlung dem Opfer als Schmerzengeld-Anzahlung 1000 Euro und bat ihn um Verzeihung. Der 23-Jährige wird noch mehr Schmerzengeld bezahlen und vor allem die hohe Zahnarztrechnung des Verletzten begleichen müssen.

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