Zadic äußerte Bedenken gegen "Chatkontrolle"

In einem gemeinsamen Schreiben, das Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und vier andere Minister an ihre EU-Amtskolleginnen und -kollegen geschickt haben, heißt es, die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet habe für sie große Bedeutung.
"Chatkontrolle": Zadic äußerte mit vier Justizministern Bedenken
Der Schutz der Bevölkerung vor anlassloser Überwachung sei jedoch ein hohes demokratisches Gut. "Der vorliegende Verordnungsentwurf findet aus unserer Sicht hier nicht die richtige Balance und könnte möglicherweise sogar für den Kinderschutz kontraproduktiv sein", heißt es im Brief, der der APA vorliegt. Die deutschsprachigen Justizminister hatten sich Anfang vergangener Woche in Langenlois getroffen.
"Anlasslose, massenhafte Überwachung" habe keinen Platz
"Ich habe stets betont, dass eine anlasslose, massenhafte Überwachung sämtlicher Kommunikation von einer halben Milliarde Europäern und Europäerinnen in einer liberalen Gesellschaft einfach keinen Platz hat", erklärte Zadic nach Angaben ihres Sprechers. "Und die Überwachung darf schon gar nicht an private Unternehmen ausgelagert werden."
Kritiker nutzen das Schlagwort "Chatkontrolle"
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hatte im Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, um die Verbreitung von Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, einzudämmen. Kritiker nutzen dafür das Schlagwort "Chatkontrolle".
Erhebliche Bedenken gegen Vorschlag der "Chatkontrolle"
Deutschland hatte bereits im April erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag der EU-Kommission vorgebracht. Vor allem die sogenannte "Chatkontrolle" lehnt Berlin ab, wie aus der Stellungnahme hervorgeht, die zwischen den Ministerien für Familie, Justiz, Inneres und Digitales abgestimmt worden war. Darin heißt es: "Aus Sicht der Bundesregierung sind wesentliche Änderungen im Verordnungsentwurf erforderlich, damit diese aus deutscher Sicht zustimmungsfähig wird."
Fünf Justizmnister verwiesen auf EU-Gutachten
Die fünf Justizminister und Justizministerinnen verwiesen in ihrem Brief unter anderem auf eine Einschätzung des Juristischen Dienstes des Rates und eine Folgenabschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments. Beide Gutachten hätten ergeben, dass umfassende Änderungen an dem Vorschlag notwendig seien.
(APA/Red)
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