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Wollten Papa rächen: Söhne verprügelten Kebap-Mann in Wien-Brigittenau

Die drei Söhne fixierten den Verkäufer und schlugen auf ihn ein.
Die drei Söhne fixierten den Verkäufer und schlugen auf ihn ein. ©APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Drei Burschen verprügelten im Juni einen Kebab-Verkäufer in Wien-Brigittenau, weil dieser zuvor ihren Vater ein blaues Auge verpasst hatte. Dabei brachen sie ihm die Nase.

Weil ihr Vater in einem Kebap-Geschäft schlecht behandelt wurde, wollten seine drei Söhne es dem Verkäufer heimzahlen. "Wir wollten den Papa rächen", gab der Älteste am Freitag am Wiener Landesgericht zu, wo sich das Trio wegen schwerer Körperverletzung zu verantworten hatte.

Anderen Kunden bedient

Der Vater hatte sich Mitte Juni in dem Geschäft geärgert, weil der Verkäufer vor ihm einen anderen Kunden bediente, obwohl sich dieser hinter ihm angestellt hatte. Der Vater zettelte deswegen einen Streit an, der in eine Handgreiflichkeit ausartete. Letzten Endes bezog der Stänkerer vom Kebap-Verkäufer ein blaues Auge.

Als der in Mitleidenschaft gezogene türkisch-stämmige Mann in diesem Zustand nach Hause kam, fertigte seine Ehefrau mit ihrem Handy sogleich ein Foto des Leichtverletzten an. Dieses leitete sie per WhatsApp an ihre Söhne weiter. Darauf verabredeten sich die 31, 26 und 18 Jahre alten Männer vor dem Kebap-Geschäft in Wien-Brigittenau. "Wir haben ihn aufgefordert rauszukommen, um das zu klären. Er wollte nicht. Da sind wir rein", schilderte der 26-Jährige Richterin Anna Marchart.

Kebap-Verkäufer die Nase gebrochen

Der Jüngste hielt den Verkäufer fest, die beiden anderen prügelten auf diesen ein. "Das war keine gute Idee", meinte der 31-Jährige nun kleinlaut. Das von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Trio, das dem Mann die Nase gebrochen hatte, war umfassend geständig. Der 31-Jährige erhielt am Ende 15 Monate bedingt, der 26-Jährige zehn Monate auf Bewährung. Der Jüngste kam mit einer Diversion davon, wobei eine zweijährige Probezeit festgelegt wurde. Allen Dreien wurde zudem die Weisung erteilt, sich einem Anti-Aggressionstraining zu unterziehen. Die Urteile bzw. die diversionelle Erledigung sind rechtskräftig.

(APA/red)

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