Strasser hatte am vergangenen Donnerstag im Wiener Straflandesgericht in der sogenannten Lobbyisten-Affäre wegen Bestechlichkeit dreieinhalb Jahre unbedingt ausgefasst. Außerdem legte das Gericht fest, dass die Fußfessel für Strasser für die Hälfte der verhängten Strafe ausgeschlossen ist. Damit könnte er – sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen – den elektronisch überwachten Hausarrest erst nach Verbüßen von 21 Monaten beantragen.
Keine höhere Strafe
Mit dem Rechtsmittelverzicht der Anklagebehörde steht fest, dass der Ex-Innenminister in zweiter Instanz keine höhere als die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe bekommen kann. Zuständig für die von Verteidiger Thomas Kralik eingelegten Rechtsmittel ist zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH), der jedenfalls über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheiden muss. Sollte diese verworfen werden, könnte der OGH die Strafberufung dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zur Entscheidung zuweisen anstatt selbst darüber zu befinden.
OGH-Termin für Herbst angedacht
Justizinsider gehen davon aus, dass der OGH nach Vorliegen des schriftlichen Urteils in Sachen Strasser rasch einen Gerichtstag anberaumen wird. Allgemein wird mit einem Termin im kommenden Herbst gerechnet.
(APA)
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