AA

Wirbel durch FB bei Mordprozess

Einige Online-Postings im Facebook von zwei Geschworenen während des Prozesses lassen wichtigen Urteilsspruch wackeln.

Soziale Online-Netzwerke wie Facebook sind heute aus dem kommunikativen Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken. Dass diese Entwicklung aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Probleme mit sich bringt, zeigt die aktuelle Aufregung um einen gewichtigen Mordprozess im Verwaltungsbezirk Lancaster County im US-Bundesstaat Pennsylvania. Dort wurde kürzlich der 42-jährige Michael Roseboro des brutalen Mordes an seiner Ehefrau für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung verurteilt. Nachdem das lokale Nachrichtenblatt Intelligencer Journal/Lancaster New Era http://lancasteronline.com aber aufdecken konnte, dass mindestens zwei der eingesetzten Jury-Mitglieder gegen das ausdrückliche Verbot des Richters verstoßen und sich mit Freunden auf Facebook zu dem laufenden Verfahren ausgetauscht hatten, muss der für die Angehörigen des Mordopfers äußerst unangenehme Fall womöglich noch einmal gänzlich neu aufgerollt werden.

“Das Vorgehen der betroffenen Geschworenen stellt eine Verletzung einer der wichtigsten Grundregeln dar, die besagt, dass es Jury-Mitgliedern während des laufenden Verfahrens untersagt ist, sich öffentlich dazu zu äußern”, erklärt David Rudovsky, Strafverteidiger und Fachanwalt für Zivilrecht der University of Pennsylvania Law School http://www.law.upenn.edu gegenüber der US-Lokalzeitung. Dabei gehe es gar nicht so sehr darum, was der Betroffene auf Facebook geschrieben habe. Schon alleine der Umstand, dass er irgendetwas zum Fall online veröffentlicht habe, lasse beim Anwalt die Alarmglocken läuten und eröffne der Verteidigung die unerwartete Chance, das Gerichtsurteil schlussendlich dennoch kippen zu können. “Ganz egal, ob es durch diese Kommunikation zu einer unerlaubten Beeinflussung des Geschworenen gekommen ist oder nicht, wenn die Verteidigung beweisen kann, dass eine derartige Kommunikation stattgefunden hat, hat sie die erste Hürde für eine Neuauflage des Prozesses bereits geschafft”, meint Rudovsky.

“Eine Geschworenen-Jury wie im US-Rechtssystem gibt es in Deutschland nicht. Bei Strafverfahren werden aber sogenannte Schöffen eingesetzt, die als eine Art ehrenamtliche Richter fungieren”, stellt Marius Meurer http://www.rechtsanwalt-meurer.de, Fachanwalt für Strafrecht gegenüber pressetext fest. Für diese würden im Prinzip ähnliche Regelungen gelten wie für Berufsrichter. “Das Geschworenen- und Schöffengesetz sieht vor, dass Schöffen aufgrund ihrer Befangenheit von Verhandlungen ausgeschlossen werden können. Hierzu zählt auch das Verbot, über Verhandlungsverlauf oder -inhalte zu sprechen”, betont Meurer. Durch diese Regelungen wolle man verhindern, dass die Urteilsfindung der Schöffen von äußeren Einflüssen beeinträchtigt wird. “Sie müssen sich ihre Meinung alleine aufgrund der im Gerichtssaal gehörten Informationen bilden”, stellt Meurer klar. Dass es in dieser Hinsicht aber niemals eine 100-prozentige Sicherheit der Unbefangenheit geben könne, sei allen Beteiligten klar. “In der Praxis ist dies natürlich nur sehr schwer kontrollierbar”, räumt der Strafrechtsexperte abschließend ein.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Technik News
  • Wirbel durch FB bei Mordprozess