Im November musste sich ein 22-jähriger Deutscher vor dem Bezirksgericht Bregenz vor Richter Christian Röthlin verantworten. Der Mann besitzt einen 26 Kilo schweren Malinois-Terrier-Mischling und eine 40 Kilo schwere Kreuzung aus den Rassen Altdeutscher Schäferhund-Malinois. Er habe lediglich zwei Methoden des amerikanischen Hundetrainers Cesar Millan angewendet um die Vierbeiner etwas im Zaum zu halten. Das eine sei ein Korrekturschritt, bei dem der Hund lediglich berührt, nicht jedoch getreten werde. Das andere sei ein Fixieren am Boden, um dem Hund Autorität zu demonstrieren.
Sachverständige ausschlaggebend
Nach Einholung eines Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nun eingestellt. Eine Zeugin hatte den Mann beschuldigt, er habe den einen Hund grob getreten, den anderen brutal zu Boden geworfen und sich anschließend auf ihn geworfen, sodass die Tiere lautstark geheult hätten. „Laut Gutachten ist kein Quälen nachweisbar“, begründet die Staatsanwaltschaft ihren Entschluss. Bereits im Prozess war diskutiert worden, ob die Zeugin zu weit weg war und zum anderen die Vorgehensweise des Hundebesitzers unter Umständen falsch gedeutet habe. Weitere allfällige Zeugen wurden nicht mehr beantragt. Die Anklagebehörde hat somit entschieden, dass die Sache nun vom Tisch ist.
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