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"Wir müssen die Marke schützen"

Bregenz/VN - Der Intendant der Bregenzer Festspiele, David Pountney, steht hinter der Entscheidung zur restriktiven Nutzung der Seebühne. Die FPÖ stellte Antrag.

Am 21. August wird nächstes Jahr die neue Oper „André Chénier“ zum letzten Mal in der Festspielsaison auf der Seebühne aufgeführt. Das Ansuchen des Veranstalters Walter Egle, zwei Wochen später drei Konzerte auf der Seebühne abzuhalten, wurde abgelehnt – die VN berichteten.

Man müsse die Exklusivität des Standorts schützen, insbesondere im Premierenjahr, rechtfertigte Michael Diem, Festspielhaus-Geschäftsführer und kaufmännischer Direktor der Festspiele. Ein Konzert auf dem See hätte man genehmigt, als Kompromiss wurde der Vorplatz angeboten. Egle – der Popkonzerte und Schlager nach der Festspielsaison im Sinn hatte – lehnte ab. Aus wirtschaftlichen Gründen würde sich das nicht rechnen.

„Kostbarer Wert“

In der Debatte meldet sich auch Festspielintendant David Pountney zu Wort: „Die Bregenzer Festspiele selbst sind ein populärer Event und sperren sich nicht gegen Popkonzerte.“ Man sei jedoch verpflichtet, die Marke Festspiele zu schützen und Entscheidungen über Zusatzveranstaltungen sorgsam zu prüfen: „Das Spiel auf dem See stellt einen über viele Jahrzehnte hinweg aufgebauten sehr kostbaren Wert dar, der in die Region Vorarlberg einen jährlichen Umsatz von nahezu 200 Millionen Euro spült.

Von einer starken Marke profitiert nicht nur das Spiel auf dem See, sondern die gesamte Region. Verständlicherweise möchten davon auch Konzertveranstalter profitieren“, äußert sich der Intendant. Auf der von den Festspielen ganzjährig betriebenen Seebühne müsse man die Art und Anzahl der Veranstaltungen steuern, „um uns nicht gegenseitig zu konkurrenzieren“.

FPÖ-Antrag zur Nutzung

Nun klinkt sich auch die Landespolitik ein: Die Freiheitichen wollen mittels Anfrage von Kulturlandesrätin Andrea Kaufmann wissen, wie hoch die Förderungen des Landes an die Festspiele in den letzten Jahren waren oder ob sie sich eine Koppelung der Subventionshöhe an eine Angebotsverbreiterung auf der Seebühne vorstellen kann.

„Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite jährlich Steuergelder zur Verfügung gestellt werden und auf der anderen Seite weitere wirtschaftliche Nutzungen der Festspielinfrastruktur nicht möglich sind“, kritisiert Landtagsvizepräsident Ernst Hagen. Es sei erstaunlich, wenn die Verantwortlichen eine konsequente Nutzung der Seebühne für andere Veranstaltungen abseits der Festspielzeit ablehnen.

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