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Winterreifenplicht ab 1. November in Kraft

Am 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht.
Am 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. ©Wandersmann / pixelio.de
Bei den Reifenhändlern und den Werkstätten herrscht Hochbetrieb, denn am 1. November tritt in Österreich die Winterreifenpflicht in Kraft.
Das traumhafte Wetter der Letzten Tage ließ so manchen vergessen, dass die kalte Jahreszeit vor der Tür steht und es Zeit wird, die Reifen zu wechseln. Wegen des großen Andrangs auf die Werkstätten ist es schwierig einen Termin oder die gewünschten Reifen zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig die
Winterreifen
zu bestellen und einen Termin für die Montage zu vereinbaren.

Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April

“Die falsche Ausrüstung bei winterlichen Fahrverhältnissen birgt nicht nur große Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer, sondern führt zu einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5.000 Euro Strafe”, erinnert ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel. “Außerdem: Wenn ein Unfall passiert, muss sich der Lenker mit Versicherungsproblemen auseinandersetzen, weil ihm eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden wird.”

Laut Gesetz muss ein Pkw, Kombi oder Lkw in der Zeit von 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen dementsprechend ausgerüstet sein um Lenker und Dritte nicht zu gefährden. Bei Schnee, Matsch oder Eis sind Lenker demnach verpflichtet Winterreifen oder Schneeketten an den Antriebsrädern anzulegen.

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