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Windbranche kritisiert E-Wirtschaftsgesetz

Die Windbranche kritisiert die Spitzenkappung im E-Wirtschaftsgesetz scharf.
Die Windbranche kritisiert die Spitzenkappung im E-Wirtschaftsgesetz scharf. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Der Verband IG Windkraft äußerte deutliche Kritik an der im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgesehenen Spitzenkappung für Windenergie. Diese Maßnahme sei hinderlich für den Ausbau erneuerbarer Energien, denn selbst eine geringfügige Kappung könnte erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen und die Umsetzung von Windkraftprojekten gefährden.
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Der Branchenverband IG Windkraft kritisiert in einer Aussendung, dass die Spitzenkappung für Windenergie weder energiewirtschaftlich noch technisch gerechtfertigt sei. Diese Maßnahme sei ursprünglich für PV-Anlagen im Niederspannungsnetz gedacht, wo sie aufgrund der gebündelten Mittagsspitzen zu geringen Energieverlusten führe. Außerdem könnte die Kappung Überlastungen verhindern und Netzausbaukosten reduzieren, da eine Überdimensionierung vermieden wird.

Windbranche fürchtet hohe wirtschaftliche Einbußen schon bei geringer Kappung

Windkraftanlagen würden unterdessen in Mittel- und Hochspannungsnetze einspeisen. Diese hätten mehr Puffer und Steuerungsmöglichkeiten, die Einspeisung großer Energiemengen sei hier immer schon üblich. Die Stromerzeugung aus Windkraft sei außerdem räumlich, zeitlich und technologisch stark verteilt. Bei Windkraftanlagen könne bereits eine geringe Kappung hohe wirtschaftliche Kosten für die Betreiber verursachen. Eine Kappung von 1 Prozent führt laut IG Windkraft zu einem Energieverlust von 10 Prozent. Gleichzeitig seien Windparks auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet, geringere Erlöse könnten daher unter anderem die Umsetzung von Projekten gefährden, weil die Finanzierung schwieriger wird. "Aufgrund der völlig unterschiedlichen Bedingungen ist unklar, warum die Windenergie durch diese Maßnahme diskriminiert werden soll", so der Branchenverband. Auch die unterschiedliche Behandlung von Wasserkraft und Gaskraftwerken kann die Branche nicht nachvollziehen.

Branchenverband fordert Ausnahmen in E-Wirtschaftsgesetz

Der Branchenverband fordert unter anderem Ausnahmen von der Spitzenkappung für hybride, speicherintegrierte oder netzdienliche Anlagen, eine rechtliche Trennung zwischen Engpassmanagement und dauerhafter Kappung und eine gesetzlich festgeschriebene Unterscheidung nach Technologie und Netzebene. Außerdem sollen die Netzzugangsbedingungen für Bestandsanlagen nicht nachträglich geändert werden und das Verteilnetz soll, analog zum Übertragungsnetz, flexibler gesteuert werden.

Der zuständige Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) kann die Kritik an der Spitzenkappung für Windkraft nicht nachvollziehen und bezeichnete sie im Interview mit der Tageszeitung "Der Standard" (Montagausgabe) als unangebrachte "Panikmache". Die Spitzenkappung werde "nicht willkürlich entschieden, Daumen rauf oder runter. Sie folgt physikalischen Erfordernissen, um die Spitzenlast vom Netz zu nehmen und besser zu verteilen", so der Minister. Der Kriterienkatalog dafür werde von der Regulierungsbehörde E-Control ausgearbeitet. Die Spitzenkappung gelte nur für die Erneuerbaren, weil diese aufgrund des Wetters "nun mal volatil" seien. Gaskraftwerke hätten unterdessen die Aufgabe, schnell startbar zu sein, um einen akuten Bedarf zu decken.

(APA/Red)

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