Willkür oder nachvollziehbare Entscheidung? Welcher Bau passt ins Vorarlberger "Ortsbild"?

Immer wieder scheitern Baueingaben von Vorarlberger Antragsstellern aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem viel zitierten "Ortsbild". Nach welchen Vorgaben sich Bauwerke hier zu richten haben, stößt oft auf Unverständnis, gibt es doch keine exakten Parameter, sondern Richtwerte, die viel Raum zur Interpretation offen lassen.
VOL.AT berichtete über den Fall in Sulz, wo dem Bauvorhaben von Manuel Fitz und seiner Frau Janine Hartmann genau deswegen ein Riegel vorgeschoben wird. Im Gespräch mit DI Lorenz Schmidt erläutert der Leiter der Abteilung Raumplanung Vorarlberg die gesetzliche Lage.
Das viel zitierte Ortsbild
Im Falle von Bauanträgen und Verfahren seien aber die Gemeinden in der Pflicht. Und hier komme dann die oft kritisierte Unverträglichkeit mit dem Ortsbild ins Spiel. Paragraf 17 (1) im Vorarlberger Baugesetz sieht diesbezüglich Folgendes vor:
"Bauwerke und sonstige Anlagen müssen so angeordnet und hinsichtlich Größe, Form, Farbe und Baustoffen so gestaltet sein, dass sie sich in die Umgebung, in der sie optisch in Erscheinung treten, einfügen oder auf andere Art der Umgebung gerecht werden."
Schmidt betont, dass Ortsbilder durch die historische und landwirtschaftliche Prägung eines Gebietes definiert sind, was die Gestaltung und Entwicklung von Gebäuden beeinflussen kann. "Beispielsweise kann in landwirtschaftlich geprägten Gebieten das Ortsbild durch bäuerliche Strukturen bestimmt sein. Diese Prägung kann jedoch je nach Region variieren, was die Bestimmung eines einheitlichen Ortsbildes erschwert und oft subjektiv macht", informiert der Raumplaner.

Der Charakter des Ortsbildes müsse gewahrt werden, während gleichzeitig günstiger Wohnraum geschaffen werden solle. "Dies erfordert einen Balanceakt zwischen der Erhaltung des traditionellen Ortsbildcharakters und der Anpassung an moderne Bedürfnisse und städtische Verdichtung. Die Definition des Ortsbildes ist dabei nicht immer klar und kann zu unterschiedlichen Interpretationen führen, was manchmal zu Konflikten führt", erklärt Schmidt weiter.
Interpretationen der Fachleute
Bei unterschiedlichen Ansichten würden dann unabhängige Gutachter ins Spiel kommen: "Die Bestimmung des Ortsbildes erfolgt oft durch Fachleute, die verschiedene Faktoren wie Größe, Farbe und Material der Gebäude im Kontext der umliegenden Landschaft und bestehenden Strukturen bewerten. Dies kann zu Meinungsverschiedenheiten führen, wenn die Interpretationen der Fachleute von den Vorstellungen der Antragsteller oder der Gemeinde abweichen. In solchen Fällen kann ein Mediator oder eine höhere rechtliche Instanz notwendig sein, um zu einer Entscheidung zu kommen."
Zusammenfassend sei das Ortsbild ein wichtiger Faktor in der Raumplanung, der durch historische, kulturelle und landschaftliche Aspekte beeinflusst wird. Die Festlegung dessen, was ein Ortsbild ausmache, könne jedoch komplex und subjektiv sein, besonders in Zeiten städtischer Verdichtung und der Notwendigkeit, modernen Wohnraum zu schaffen.
Umwidmungen aufgrund von Naturgefahren
"Auf Landesebene berücksichtigt unsere Abteilung die Landesgrünzone, die Blauzone sowie die Einkaufszentren. Eine geplante Weißzone ist bisher nur Inventar. Die Flächenwidmung obliegt den Gemeinden, wobei es hier durch Veränderungen in der Geologie zu Umwidmungen kommen kann. Wenn beispielsweise aus Sicherheitsgründen wie Gefahren durch Lawinen, Hochwasser oder Muren eigentliches Bauland nicht mehr herkömmlich weiterverwendet werden kann und neu bewertet werden muss", informiert der Bodenexperte mit Verweis auf die Wildbach- und Lawinenverbauung.
(VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.