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Wienerinnen halb tot geschlagen: 42-Jähriger vor Gericht

Am Dienstag wird der Fall am Wiener Landesgericht verhandelt.
Am Dienstag wird der Fall am Wiener Landesgericht verhandelt. ©APA/HANS PUNZ
Am Dienstag steht jener 42-Jähriger vor dem Wiener Landesgericht, der Ende Dezember zwei Frauen in Wien mit einer Eisenstange und einem Hammer halb tot geschlagen haben soll. Als Motiv wird "sexuelle Frustration" angenommen.
Frau blutüberströmt aufgefunden
Weitere Frau mit Hammer attackiert
Verdächtiger in Haft

Am kommenden Dienstag muss sich ein inzwischen 42-jähriger Mann wegen zweifachen Mordversuchs am Wiener Landesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Ende Dezember 2018 zwei Frauen mit einer Eisenstange bzw. einem Maurerhammer attackiert zu haben. Dass die beiden überlebt haben, grenzt an ein Wunder. Dem schwer Vorbestraften droht lebenslange Haft und die Unterbringung im Maßnahmenvollzug.

"Sexuelle Unzufriedenheit" als Motiv

Das Motiv, das letztlich zu den Gewaltverbrechen führte, war offenbar sexuelle Unzufriedenheit. "Da das Sexualleben des Angeklagten bereits seit längerem unerfüllt und er deswegen frustriert war, beschloss er, mit seinem Fahrrad - einem Mountainbike mit auffälligem Kotflügel - Frauen im Alter von 25 bis 40 Jahren nachzufahren, wobei er diese ansprechen und fragen wollte, ob diese mit ihm Sex haben wollen", heißt es in der Anklageschrift.

Am 30. Dezember postierte sich der 42-Jährige nach Mitternacht mit seinem Fahrrad in der Nähe der U-Bahn-Station Margaretengürtel, um Frauen abzupassen, die alleine unterwegs waren. Mehrmals fuhr er Frauen nach, war eigenen Angaben zufolge aber zu feig, um sie anzusprechen. Nach fünf Stunden war er derart frustriert, dass er mit einer 1,58 Kilogramm schweren Eisenstange, die er bei einer Baustelle gefunden hatte, einer 25-Jährigen folgte, die nach 5.00 Uhr von einem Lokalbesuch nach Hause unterwegs war.

Mehrmals auf den Kopf geschlagen

Die Frau bemerkte nicht, dass sie verfolgt wurde. Kurz vor ihrer Wohnung in der Margaretenstraße drosch ihr der Täter die Stange mit voller Wucht von hinten auf den Kopf. Die 25-Jährige stürzte zu Boden und kam in Rückenlage zu liegen. Als sie sich aufzurichten versuchte, schlug ihr der Mann laut Anklage die Waffe noch zwei bis drei Mal ins Gesicht. Sie verlor das Bewusstsein. Laut Anklage nahm ihr der Täter ihre Brieftasche aus der Jackentasche, fuhr mit dem Rad zu einer nahen Postfiliale und versuchte Geld zu beheben. Als das nicht gelang, kehrte er an den Tatort zurück, um - so die Anklageschrift - am wehrlosen Opfer Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Als er jedoch sah, wie die Frau zugerichtet worden war, ließ er von seinem Vorhaben ab und wählte den Notruf, wobei er behauptete, er habe die Verletzte zufällig am Gehsteig gefunden.

Eine Anrainerin, die von dem Lärm wach geworden war, den die Schläge mit der Eisenstange verursacht hatten, beschrieb später der Polizei, das Gesicht des Opfers sei "zerdepscht" gewesen. Sie habe zunächst geglaubt, dass es sich um einen Mann handle, denn man habe das Gesicht "eigentlich nicht mehr erkennen können". Es sei "ein einziger Fleischklumpen" gewesen.

Verletzungen waren lebensbedrohlich

Die 25-Jährige verbrachte in einem Spital mehr als drei Wochen im künstlichen Tiefschlaf, ehe ihr Überleben gesichert war. Ihre Schädel- und Kopfverletzungen waren laut einer gerichtsmedizinischen Expertise "unmittelbar lebensbedrohend". Wäre nicht rasche ärztliche Hilfe erfolgt, wäre die 25-Jährige nach Dafürhalten des Gerichtsmediziners Christian Reiter gestorben.

Der zweite inkriminierte Überfall ereignete sich am 31. Dezember im Resselpark. Die Betroffene - eine damals 36 Jahre alte Frau - habe ihn "deppert angeschaut", erzählte der 42-Jährige nach seiner Festnahme bei seiner polizeilichen Einvernahme. Das habe ihn geärgert, daher habe er beschlossen, "dass ich ihr eine drüber klopfe mit dem Hammer". Weshalb er einen 800 Gramm schweren Maurerhammer eingesteckt hatte, konnte er nicht sagen.

Die 36-Jährige erlitt einen Eindrückungsbruch des Schädels verbunden mit einem Bruchspalt absteigend in die Schädelbasis und Hirnblutungen. Dennoch gelang ihr die Flucht, wobei sie jedoch mehrfach stürzte, was der 42-Jährige eigenen Angaben zufolge mit Genuss beobachtete. "Es hat mir getaugt, dass die Frau ein paar Mal auf die Fresse gefallen ist. Das habe ich lustig gefunden. Sonst habe ich keine Gefühle dabei empfunden", gab er dazu an.

Zurechnungsfähig, aber hochgefährlich

Für den beigezogenen Gerichtspsychiater Peter Hofmann steht fest, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig war, aber hochgefährlich ist. Ausschlaggebend dafür ist dem psychiatrischen Gutachten zufolge eine Persönlichkeitsstörung, die auf hirnorganische Defekte zurückzuführen ist. Im Hinblick auf die geistig-seelische Abartigkeit des Mannes hat die Anklagebehörde auf Basis von Hofmanns Feststellungen zusätzlich zur Verurteilung die Einweisung des 42-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Der Mann war erst am 9. Mai 2018 aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen schweren Einbruchsdiebstahls verbüßt hatte. Insgesamt weist der Mann vier Vorstrafen auf, allesamt wegen Vermögensdelikten. Nach seiner Entlassung hatte er in einer betreuten Wohngemeinschaft für ehemalige Häftlinge gelebt.

(APA/red)

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