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Wienerinnen bestohlen: Fünf Banden-Mitglieder verurteilt

Am Wiener Landesgericht wurden fünf Banden-Mitglieder nicht rechtskräftig verurteilt, da sie betagte Wienerinnen bestohlen haben sollen.
Am Wiener Landesgericht wurden fünf Banden-Mitglieder nicht rechtskräftig verurteilt, da sie betagte Wienerinnen bestohlen haben sollen. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Sujet)
Am Mittwoch hat das Wiener Landesgericht vier Mitglieder einer umfangreichen Bande verurteilt, die den Einbruchsdiebstahl und die Bildung einer kriminellen Vereinigung begangen hatten. Die Bande hatte es gezielt auf ältere Wienerinnen abgesehen. Es handelt sich dabei um drei Frauen und einen Mann.

Ein weiterer Mann, der erbeutete Schmuckstücke versetzt hatte, wurde der Hehlerei für schuldig befunden. Ein Schöffensenat verhängte über die Familienmitglieder einer aus Serbien stammenden Sippe Haftstrafen zwischen elf und 24 Monaten.

"Abscheulich und widerlich" was die Angeklagten getrieben hätten

Was die Angeklagten getrieben hätten, sei "abscheulich und widerlich", stellte Richter Markus Müller am Ende der Verhandlung fest. Die Haftstrafen wurden dessen ungeachtet mit einer Ausnahme unter Setzung einer dreijährigen Probezeit zur Gänze bedingt ausgesprochen, nur eine 26-Jährige muss von ihrer zweijährigen Strafe acht Monate absitzen. Bei ihr machte der nachgewiesene Gesamtschaden über 60.000 Euro aus.

Fünf Banden-Mitglieder verurteilt: Bestahlen betagte Wienerinnen

Ausschlaggebend für die Bewährungsstrafen war vor allem die lange Verfahrensdauer, die nicht die Angeklagten verschuldet hätten, wie Müller ausführte. Die inkriminierten Straftaten hatten sich vor über dreieinhalb Jahren zugetragen, der Akt sei von der Staatsanwaltschaft "aufgrund ungünstiger Vorkommnisse" nicht zeitnahe erledigt worden, meinte der Richter. Erst als der Akt zu einer jungen Anklägerin wechselte, brachte diese binnen weniger Monate einen Strafantrag ein. Sämtliche Angeklagte hatten sich seit 2020 wohl verhalten und sich nichts mehr zuschulden kommen lassen - das war der zweite wesentliche Milderungsgrund.

Urteile sind nicht rechtskräftig

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen vorerst keine Erklärung ab, die 26-jährige Frau meldete Strafberufung an.

Die Angeklagten hatten - teilweise mit abgesondert verfolgten bzw. flüchtigen Mittätern und Mittäterinnen - gezielt an den Türen von betagten Personen meist weiblichen Geschlechts geklopft. Sie gaben vor, eine Nachbarin, die sie angeblich besuchen wollten, sei nicht zu Hause und baten um Einlass, um nicht im Stiegenhaus frieren zu müssen. Auch der inzwischen altbekannte Schmäh, bei dem um ein Glas Wasser gebeten wird, wurde praktiziert. In einigen Fällen eigneten sich die Kriminellen auch die Schlüssel an, die die Opfer außen vor ihrer Wohnungstür in Kästchen für ihre Pflegekräfte angebracht hatten, und verschafften sich damit Zutritt in die fremden Räumlichkeiten. "Das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten", polterte die Staatsanwältin.

Eines der Opfer war 87 Jahre alt

Eines der Opfer war im Tatzeitpunkt 87 Jahre alt. Nun erschien die inzwischen 90-Jährige als Zeugin und schilderte, wie sie im Juli 2020 eine Angeklagte aus Mitleid in ihre Wohnung gelassen habe, weil diese "auf der Straße" gesessen sei: "Ich kann eine arme, schwangere Frau nicht im Rinnsal sitzen lassen. Ich habe sie zum Tee eingeladen." Plötzlich sei dann noch eine angebliche Schwägerin der Frau vor ihrer Wohnung gestanden, die zwei hätten sich zwei Stunden bei ihr aufgehalten: "Ich habe sie einfach nicht mehr rausgebracht."

Betagter Wienerin fehlten Bargeld, Schmuck und Münzen im Wert von fast 23.000 Euro

Nachdem die beiden endlich gegangen waren, stellte die betagte Wienerin fest, dass ihr Bargeld, Schmuck und Goldmünzen im Wert von fast 23.000 Euro fehlten. Auf die Frage des Richters, ob sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen wolle, erwiderte die 90-Jährige: "Das Geld ist mir egal. Ich will meinen Schmuck zurück. Damit sind Erinnerungen verbunden."

Opfer kam in einem Rollator in den Verhandlugnssaal

Ein weiteres Opfer kam - begleitet von ihrer Enkeltochter - in einem Rollator in den Verhandlungssaal. Auch sie hatte eine Kriminelle zum Aufwärmen in ihre Wohnung gelassen, nachdem diese bei ihr angeklopft und "Es ist so kalt draußen" geklagt hätte. "Dann hat sie mich gefragt, ob ich ihr Tee machen kann", berichtete die 80-Jährige. Sie habe ihr auch etwas Brot gegeben, um später festzustellen, dass ihre Schmuckschatulle fehlte. Die Frau habe auch ihren Tresor geplündert, erinnerte sich die Pensionistin, 900 Euro hätten sich darin befunden.

"Ich hoffe, dass Sie sich zumindest ein bisschen genieren für das, was sie den Leuten antun."

Bevor ihre Enkelin die Zeugin nach getaner Aussage nach draußen brachte, bemerkte die junge Frau in Richtung der Angeklagten: "Ich hoffe, dass Sie sich zumindest ein bisschen genieren für das, was sie den Leuten antun."

(APA/Red)

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