Der Angestellte hatte am 6. Februar 2019 die beiden mit zwei Küchenmessern in ihrer Wohnung im dritten Bezirk attackiert. Dem 73-jährigen Vater fügte er lebensgefährliche Verletzungen im Brust- und Kopfbereich, der 71-jährigen Mutter Stichwunden im Gesicht zu.
Der Messerangriff kam für die Betroffenen und andere Familienmitglieder völlig unerwartet, zumal der 48-Jährige zu beiden ein gutes Verhältnis hatte und diese auch finanziell unterstützte. Der Angestellte litt jedoch seit mehreren Wochen unter starken Schmerzen am linken Auge, für die keine Ursache gefunden werden konnte, obwohl der 48-Jährige verschiedene Ärzte konsultierte. Die anhaltenden Schmerzen und damit einhergehende Schlafstörungen dürften bei dem Mann einen psychischen Ausnahmezustand bewirkt haben.
Eltern wollten Sohn in der Wohnung halten
Laut Anklage war er "erkennbar extrem aufgewühlt", als er sich mit den Eltern bei diesen traf, um seinen jüngsten ärztlichen Befund zu besprechen. Nach dem Gespräch wollten ihn diese daran hindern, die Wohnung zu verlassen, weil sie befürchteten, er könne sich etwas antun. Laut Anklage fühlte er sich dadurch "in die Enge getrieben", soll in die Küche gegangen sein, sich dort mit zwei Messern bewaffnet haben und damit in Tötungsabsicht auf die Eltern eingestochen haben.
Obwohl die beiden schwer verletzt wurden - beim Vater bestand akute Lebensgefahr - , gelang ihnen die Flucht aus der Wohnung. Sie begegneten einem Nachbarn, dem sie erzählten, ihr Sohn habe sie "umzubringen" versucht. Der Nachbar lief zu einer nahe gelegenen Polizeiinspektion und informierte die Beamten über die Bluttat. Der Verdächtige wurde kurz darauf am Tatort festgenommen.
Eltern wollten Sohn nicht belasten
Das Ermittlungsverfahren gestaltete sich insofern schwierig, als Vater und Mutter von ihrem Schweigerecht Gebrauch machten und nicht gegen den Sohn aussagen wollten. Dieser äußerte sich zunächst auch nicht und meinte später, es sei "passiert". Die Staatsanwaltschaft zog einen Gerichtspsychiater hinzu, um die Frage klären zu lassen, ob der 48-Jährige überhaupt zurechnungsfähig war. Der Sachverständige stellte fest, dass der Mann zwar eine schizoide Persönlichkeitsstörung aufweist, die jedoch nicht handlungsbestimmend gewesen sei. Für den Psychiater war der Mann "uneingeschränkt zurechnungsfähig", weshalb dem bisher unbescholtenen Angeklagten nun im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre Haft drohen.
(APA/red)
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