Die Wiener Stadtverwaltung hat am Dienstag einen Appell an die Wiener Bevölkerung gerichtet. Auch vor einem Besuch eines Amtes sollte man geimpft, getestet oder genesen sein. Als grundsätzliche Voraussetzung für einen persönlichen Termin gilt, dass dieser zuvor telefonisch, schriftlich oder per online-Terminreservierung vereinbart wurde. Es kann keine "Laufkundschaft" betreut werden. Manche Fragen können auch rein telefonisch geklärt werden. In den Ämtern gilt für Kunden und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus gilt weiterhin der Mindestabstand von zwei Metern.
Wiener Ämter empfehlen Testangebot der Stadt
In Wien steht ein einzigartiges Testangebot zur Verfügung, dies sollte vor Besuch eines Amtes in Anspruch genommen werden. Es gelten auch Tests, die etwa aufgrund einer Berufsgruppentestung durchgeführt wurden - wie etwa bei Beschäftigten in Schulen und Kindergärten. Von der Testempfehlung sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ausgenommen.
(Red)
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