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Wiener Studentinnenmörder Philipp K. erneut vor Gericht

Philipp K. im Jahr 2011 beim Mordprozess in Wien
Philipp K. im Jahr 2011 beim Mordprozess in Wien ©APA/ROLAND SCHLAGER
Er ist für die Justiz kein Unbekannter: Philipp K., der 2011 wegen des Mordes an einer Wiener Studentin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, steht nun in Krems wegen sexuellen Missbrauchs erneut vor Gericht.
Betrugsprozess gegen Philipp K.
"Lebenslang" für Mord

Weil er sich im März 2018 an einem Mithäftling in der Justizanstalt Stein vergangen haben soll, steht Philipp K. am Mittwoch in Krems wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person vor einem Schöffengericht. Der 31 Jahre alte Beschuldigte war 2011 wegen Mordes an seiner Ex-Freundin, einer Wiener Studentin, zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Mord an Studentin in Wien-Hietzing

K. hat seine Ex-Freundin Stefanie P. in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in seiner Wohnung in Wien-Hietzing erstochen und zerstückelt. Er wurde im Mai 2011 von einem Schwurgericht wegen Mordes und Störung der Totenruhe einstimmig zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem in eine Anstalt eingewiesen. K. war in einer Sonderabteilung der Strafanstalt Stein untergebracht.

Philipp K. plädiert auf "nicht schuldig"

K. werde sich zu den aktuellen Vorwürfen nicht schuldig bekennen, sagte Verteidiger Bernhard Lehofer im Vorfeld. Laut einem Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch.

"Sexueller Missbrauch einer psychisch beeinträchtigten Person"

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 27. März 2018 in der Justizanstalt Stein einen "infolge Substitolkonsums willenlosen und schlafenden" Mithäftling sexuell missbraucht zu haben. Dieser habe eine schwere Körperverletzung, "nämlich eine depressive Verstimmung in Form einer depressiven Anpassungsstörung", davongetragen, heißt es in der Anklageschrift. Opferanwältin Alida Harrich kündigte an, eine Schmerzengeldforderung von 7.000 Euro geltend zu machen.

(apa/red)

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