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Wiener Polizei schränkt Parteienverkehr wegen Coronavirus ein

Die Wiener Polizei schränkt den Parteienverkehr ein.
Die Wiener Polizei schränkt den Parteienverkehr ein. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Die Wiener Polizei folgt der Empfehlung, soziale Kontakte wegen des Coronavirus auf ein Minimum zu beschränken. Ab sofort wird der Parteienverkehr in den Polizeidienststellen eingeschränkt.
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Diese Maßnahme gilt "bis auf Widerruf", teilte die Wiener Polizei am Samstag in einer Aussendung mit. Ausgenommen davon sind notwendige polizeiliche Amtshandlungen und die Aufnahme von Strafanzeigen.

Wiener Polizei schränkt den Parteienverkehr massiv ein

"Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit als möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen", hieß es in der Aussendung. Der Parteienverkehr soll auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Dabei soll überdies Bedacht genommen werden, den persönlichen Kontakt zwischen Polizisten und Bürgern soweit als möglich zu vermeiden - zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit", wie es hieß. Also um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

Was den Parteienverkehr auf den Polizeiinspektionen betrifft, hat diese Maßnahme folgende Konsequenzen: Anträge für Strafregisterauskünfte, waffenrechtliche Urkunden und Akteneinsicht werden nur mehr schriftlich entgegen genommen. Anzeigenbestätigungen werden, wenn möglich, gleich direkt an Ort und Stelle ausgestellt, andernfalls gehen sie auch den elektronischen Weg. Die Foto-Erfassung für die E-Card wird nur mehr nach Terminvereinbarung durchgeführt.

Kein Führerscheinaustausch im Verkehrsamt

Im Verkehrsamt entfällt der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Für Parteien ohne Ladung gibt es keine amtsärztliche Untersuchungen. Ausgenommen von den Einschränkungen sind Entzugsakten - die werden sehr wohl weitergeführt. Im Bereich Vereinswesen werden bis auf Weiteres Auskünfte nur mehr telefonisch bzw. via Mail erteilt. Für Waffenbesitzer gilt, dass Ladungen bis auf Weiteres nicht erfolgen und Verfahren schriftlich geführt werden. Die Überprüfung von Schusswaffen findet vorerst nicht statt.

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(APA/Red)

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