Wiener Polizei nimmt Stellung zur Quotenregelung bei Anzeigen

Wie berichtet gibt es bei der Wiener Polizei konkrete Zielvorgaben, wie viele Anzeigen ein Beamter erstatten muss: Sieben pro Monat sollen es Medienberichten zufolge sein. “Die Polizei ist verpflichtet die Verkehrssicherheit auch durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung zu gewährleisten. Entsprechend dieser Verpflichtung haben Dienstvorgesetzte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Wirkungsbereiches Zielvorgaben zu formulieren”, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme, die die Polizei am Freitagabend ausgeschickt hat.
Kritik an Quotenregelung der Wiener Polizei
Von den Verkehrsclubs wird das Vorgehen der Polizei scharf kritisiert: “Die Polizei wird so vom Freund und Helfer zum Abkassierer und damit Handlanger des Fiskus”, findet der ARBÖ. Auch der ÖAMTC meint: “Schlüssel zu mehr Verkehrssicherheit liegt nicht in der Geldbörse der Autofahrer.” Polizisten mit einer beliebigen “pro Kopfquote” unter Erfolgsdruck zu setzen sei der falsche Weg, wird betont.
Stellungnahme zu den Zielvorgaben
“Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer, Parken in zweiter Spur vor Schulwegen und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr sind nur einige Beispiele für die Notwendigkeit von Überwachungsmaßnahmen durch Polizistinnen und Polizisten, die letztlich auch zu Anzeigenerstattungen oder der Verhängung von Organstrafverfügungen führen”, so die Polizei. Durch eine massive Erhöhung der Kontrolldichte und die Steigerung der Alkohol-Vortests auf 300.000 jährliche Kontrollen in den letzten Jahren habe man die Anzahl der Verkehrsunfälle mit getöteten oder verletzten Personen wienweit senken können.
“In diesem Sinne sind auch die Zielvorgaben der Dienstvorgesetzten im Bezirk Floridsdorf zu verstehen, da neben der Kontrolldichte letztlich auch die Anzahl der verhängten Organstrafverfügungen und erstatteten Anzeigen einen Teil der Parameter und Kriterien der Zielerreichung darstellen”, so die Polizei abscgließend.
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