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Wiener Mafiamord: "Dritter Mann" verurteilt

Bei dem Prozess ging es nur am Rande um den Mord am Lugeck.
Bei dem Prozess ging es nur am Rande um den Mord am Lugeck. ©APA
Der "dritte Mann" des Wiener Mafiamords wurde am Dienstag verurteilt. Er muss wegen Körperverletzung in der U-Haft für 24 Monate ins Gefängnis. Acht davon sind bedingt.
Dritter Mann soll Häftling verprügelt haben

Der im Wiener Mafia-Mord zunächst als Mittäter verdächtigte 29-jährige Serbe ist am Dienstag vor Gericht gestanden. Bei dem Prozess ging es nur am Rande um die Schießerei am Lugeck. Der sogenannte "dritte Mann" soll in der U-Haft in der Justizanstalt Josefstadt auf einen Mithäftling eingeschlagen und diesen schwer verletzt haben. Er fasste 24 Monate aus, davon acht Monate unbedingt.

Mann gab an, Männer nicht zu kennen

Angeklagt waren neben der schweren Körperverletzung auch falsche Beweisaussage und der Gebrauch fremder Ausweise. Nach der Schießerei, bei der der mutmaßliche Mafioso Vladimir R. (32) kurz vor vergangenen Weihnachten ums Leben kam und ein 23 Jahre alter Begleiter schwer verletzt wurde, hatte der nun vor Gericht stehende "dritte Mann" vor der Polizei falsche Angaben gemacht. Er sagte den Ermittlern, dass er die beiden Männer, denen das Attentat im Durchgang beim Lugeck Richtung Wollzeile gegolten hatte, gar nicht kenne und nur zufällig mit ihnen essen gewesen sei. Der 29-Jährige hatte die Hoffnung, dass ihn die Polizei gleich wieder laufen lässt, wenn er behaupte, die Männer nicht zu kennen. Denn in seiner Heimat wurde er wegen einer offenen Haftstrafe und weiteren Ermittlungen bereits gesucht. Darum wies er sich gegenüber der Wiener Polizei auch mit falschen Papieren aus.

Am Dienstag gab er durch seine Anwältin Heike Sporn zu, mit dem 23-Jährigen, der schwer verletzt wurde, eigentlich befreundet zu sein und dass sie deshalb gemeinsam in Wien essen waren. In Serbien fasste er wegen Drogenhandels drei Jahre und einen Monat Haft aus. In der Hoffnung, dass die Strafe in seiner Heimat verjährt, tauchte er in Österreich unter. Mittlerweile laufen jedoch gegen den 29-Jährigen auch Ermittlungen wegen Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung. Gegen die Auslieferungshaft hat seine Anwältin Beschwerde eingelegt.

Streit mit einem Mithäftling

Zunächst war der 29-Jährige im Aufsehen erregenden mafiösen Mordanschlag in der Wiener Innenstadt auch der Mittäterschaft beschuldigt worden, der Verdacht gegen den Serben wurde mittlerweile jedoch wieder fallengelassen. Dennoch blieb er in U-Haft. Am 15. Jänner kam es zu dem Streit mit dem Mithäftling. Beim Duschen soll er seiner Aussage zufolge von dem 38-Jährigen einen Schlag auf den Kopf erhalten haben. Als er sich umdrehte, verpasste er dem Mann zwei kräftige Faustschläge, die einen mehrfach verschobenen Nasenbeinbruch, Knochenbrüche im Gesicht, Platzwunden und Hämatome zur Folge hatten.

"Ich hab mich instinktiv umgedreht und zugeschlagen. Erst dann hab ich gesehen, dass er es ist", sagte der 29-Jährige Richterin zu Petra Poschalko. Der 38-Jährige sei zu Boden gegangen und Richtung Toilette gerobbt. Dort schnappte sich der Attackierte den Stiel eines Wischmopps und schlug diesen auf die Arme des Serben, was lediglich einen roten Fleck auf der Haut hinterließ. Den "aggressiven, blutüberströmten, nackten Mann mit einem abgebrochenen Besenstiel" fanden die Justizwachebeamte dann auch vor und nahmen ihm die Waffe ab, wie sie als Zeugen aussagten. Der 38-Jährige gab an, von insgesamt drei Männern attackiert worden zu sein.

38-Jähriger versuchte bereits zu fliehen

Der Serbe widersprach, nur er habe auf den Mann eingeschlagen. Der 29-Jährige betonte, dass viele mit dem Haftkollegen Probleme hätten. Der 38-Jährige dürfte tatsächlich kein unbeschriebenes Blatt im Gefängnis sein. Eine Flucht, tätliche Angriffe auf Beamte und Beschädigungen der Anstaltseinrichtungen sollen laut Richterin auf seine Kappe gehen.

Richterin Poschalko glaubte jedoch nicht an die von dem Serben behauptete Notwehr und sprach ihn der schweren Körperverletzung sowie der beiden anderen Anklagepunkte für schuldig. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien erbaten sich Bedenkzeit.

Für die Justizwachebeamte hatte der Vorfall ein Nachspiel. Da der Verletzte eine ansteckende Krankheit hat, stark blutete und sich zunächst nicht beruhigen ließ, kamen die Beamte in Kontakt mit seinem Blut. Sie mussten monatelang HIV-Prophylaxe nehmen. Am Dienstag wollten sie sich dem Prozess als Privatbeteiligte anschließen, wurden jedoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

(APA/red)

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