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Wiener Kurzparkzonen ab 27. April wieder in Kraft

Ab 27. April brauchen Wiener wieder Parkscheine.
Ab 27. April brauchen Wiener wieder Parkscheine. ©APA
Die wegen der Coronakrise ausgesetzte Kurzparkzonenregelung in Wien läuft mit 27. April 2020 aus. Ab dann werden die Kurzparkzonen wieder kontrolliert.
Übergangsfrist verlängert

Ab Montag, 27. April, gelten in Wien wieder die bekannten Kurzparkzonen, teilte Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit.

Ab 27. April: Wiener Kurzparkzonen wieder in Kraft

Die Stadt hatte die Gebührenpflicht und maximale Parkdauer Mitte März infolge des Lockdowns aufgehoben. Durch die ersten Lockerungen der Bundesregierung habe der Verkehr zuletzt in der Stadt aber wieder zugenommen, erklärte Hebein. Mehr Menschen würden wieder in die Arbeit fahren, viele Geschäfte hätten wieder aufgesperrt. Deshalb werde man die Kurzparkzonen wieder einführen. "Es geht darum, dass jene einen Platz finden, die ihn auch brauchen", so die Ressortchefin.

Es gelten auch wieder reguläre Garagentarife

Mit dem Inkrafttreten der Kurzparkzonen läuft auch das Angebot für vergünstigte Stellplätze in den Garagen aus. Zusätzlich 30.000 Plätze standen bei teilnehmenden Garagenbetreibern mit gedeckelten Tarifen für fünf Euro pro Tag zur Verfügung. Ab Montag gelten in diesen Garagen wieder die regulären Tarife.

Temporäre Begegnungszonen werden weiter ausgebaut

Hebein kündigte außerdem den weiteren Ausbau der temporären Begegnungszonen an. Die ersten vier wurden vor dem Osterwochenende geschaffen - etwa in der Florianigasse (Josefstadt) oder der Hasnerstraße (Ottakring) -, am Dienstag kamen weitere hinzu. Inzwischen hätten weitere Bezirke Interesse angemeldet, nannte die Stadträtin etwa den Alsergrund, Rudolfsheim-Fünfhaus und Hernals: "Deshalb wollen wir in den nächsten Tagen allen Bezirken bestimmte Begegnungszonen vorschlagen."

Die anfangs von der SPÖ skeptisch bewertete Maßnahme zielt auf dicht verbaute Gebiete mit wenig Grünraum ab. Bestimmte Straßen werden zu temporären Begegnungszonen erklärt. Fußgänger, Radfahrer und Autolenker sind gleichberechtigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Damit soll Anrainern mehr Platz geboten werden, angesichts der Coronavirus-Ausgangsbeschränkungen in direkter Wohnnähe Luft zu schnappen.

(APA/Red)

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