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Wiener Holocaust-Leugner kommt erneut vor Gericht

Der Oberste Gerichtshof hat den letzten Schuldspruch teilweise aufgehoben.
Der Oberste Gerichtshof hat den letzten Schuldspruch teilweise aufgehoben. ©pixabay.com
Ein ehemaliger Wiener Bezirksrat muss sich kommenden Montag wegen Holocaust-Aussagen vor Gericht neu verantworten. Es geht um die Zurechnungsfähigkeit des 66-Jährigen.

In Krems wird kommenden Montag ein Geschworenenprozess nach dem Verbotsgesetz neu verhandelt. Weil der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil von März 2018 gegen einen Holocaust-Leugner teilweise aufgehoben hat, geht es nun erneut um die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Neben einem weiteren Gutachten, das dem ersten widerspricht, wurde nach Gerichtsangaben auch ein “Obergutachten” eingeholt.

Frage um Zurechnungsfähigkeit

Der 66-Jährige musste sich am 26. März des Vorjahres wegen von Oktober 2016 bis Juli 2017 aus der Justizanstalt Stein verschickten Briefen sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verantworten. Darin hatte er die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit bestritten. Der Mann wurde nach Verbotsgesetz Paragraf 3h einstimmig schuldig gesprochen. Im Gegensatz zum Ergebnis des Sachverständigengutachtens votierten bei der Zusatzfrage sieben der acht Geschworenen dafür, dass der Mann zurechnungsfähig sei. Das Gericht sprach zusätzlich zur Haftstrafe eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch aus. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und – so wie die Staatsanwaltschaft – Berufung an.

Ehemaliger Wiener Bezirksrat

Im Herbst hob der OGH den Wahrspruch zur Zusatzfrage nach der Zurechnungsunfähigkeit und das darauf beruhende Urteil auf. “In der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse, die die Einschätzung des Sachverständigen in Fragen stellen und die Annahme der Laienrichter stützen, sind nicht ersichtlich”, hieß es in der Entscheidung des Höchstgerichts. Davon unberührt bleibt der Wahrspruch zur Hauptfrage. Der ehemalige Wiener Bezirksrat – er wurde 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen – ist in den vergangenen Jahren bereits mehrmals wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor Gericht gestanden.

(APA/red)

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