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Wiener Heumarkt: Bürgerinitiativen nehmen nun den Bund in die Pflicht

Der Zankapfel: das Hochhaus-Projekt am Wiener Heumarkt
Der Zankapfel: das Hochhaus-Projekt am Wiener Heumarkt ©APA/HANS PUNZ
Gegen das Hochhaus-Projekt am Wiener Heumarkt kämpfen inzwischen mehrere Bürgerinitiativen gemeinsam. Am Mittwoch haben Vertreter eine Rechtsanalyse präsentiert, wonach der Bund verpflichtet ist, einzuschreiten, um das der Innenstadt zuerkannte Prädikat UNESCO-Weltkulturerbe zu erhalten.
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Der Handlungsspielraum reiche von der Anfechtung der Flächenwidmung über ein Durchgriffsrecht bis zur Weisung, hieß es. Die rechtliche Argumentation der Bürgerinitiativen “Initiative Denkmalschutz”, “Aktion 21” und “Initiative Stadtbildschutz” lautet: Die Welterbe-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem die Republik Österreich beigetreten ist.

Vertrag für alle Verwaltungsorgane bindend

Dieser Vertrag wurde von den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes verfassungskonform in den Gesetzesrang erhoben und ist daher für alle österreichischen Verwaltungsorgane bindend. Der Vertrag enthält die Verpflichtung zur Erhaltung und zum Schutz der auf österreichischem Gebiet befindlichen und in die UNESCO‐Welterbe‐Liste aufgenommenen Welterbestätten, zu denen auch die historische Innenstadt von Wien zählt.

“Es gibt für die Bundesregierung daher mehrere Möglichkeiten”, erklärte der Jurist Helmut Hofmann, Gründungsmitglied der “Aktion 21”, und Verfasser des Rechtskonvoluts. Sie könnte die Flächenwidmung wegen Gesetzwidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof anfechten, da sie mit den Verpflichtungen der Welterbe-Konvention im Widerspruch stehe.

Bund könnte in Wiener Bauordnung eingreifen

Eine weitere Option wäre, dass der Bund das in der Bundesverfassung festgeschriebene Recht nutzt, Maßnahmen zur Durchführung von Staatsverträgen zu ergreifen, wenn Länder und Gemeinden damit säumig sind. “Das ist hier meines Erachtens der Fall”, ist Hofmann überzeugt. So könnte der Bund beispielsweise in die Wiener Bauordnung eingreifen und dort festhalten, dass die Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention zu beachten sind.

Schlussendlich könnte auch eine Weisung an Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) erteilt werden. Mit einer solchen – wenn auch bisher nicht näher definierten – hatte der Bund bereits gedroht. Laut Hofmann könnte diese beinhalten, dass der Landeshauptmann eine Baugenehmigung nur auf Basis der Weltkerbe-Konvention erteilen dürfe. Die Konsequenz, falls er dies nicht tut: “Da blüht ihm unter Umständen eine sogenannte Ministeranklage beim Verfassungsgerichtshof wegen Nicht-Befolgung der Weisung der zuständigen Bundesorgane. Das könnte letzten Endes in eine Amtsenthebung des Landeshauptmannes münden”, so Hofmann.

Umstrittenes Bau-Projekt am Heumarkt

Das von Michael Tojners Wertinvest betriebene Bau-Projekt am Heumarkt sorgt seit Jahren für Debatten – konkret geht es um das geplante Hochhaus auf dem Areal. Sowohl Bürgerinitiativen als auch Teile der Politik laufen dagegen Sturm. Das Hochhaus wurde zwar in der Vergangenheit bereits von 73 auf 66 Meter gestutzt. Aber das der Wiener Innenstadt zuerkannte Prädikat UNESCO-“Weltkulturerbe” bringt es noch immer in Gefahr. Die UNESCO fordert eine maximale Bauhöhe von 43 Metern, seit 2017 befindet sich Wien deswegen auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten.

Im März legte die Stadt Wien das Projekt für eine zweijährige Nachdenkpause auf Eis. Dies geschah, nachdem der Bund der Weisung gedroht hatte, falls dem Vorhaben keine Absage erteilt wird. Zuletzt machte das Vorhaben Schlagzeilen, als das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied, das es einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. Der Projektbetreiber kündigte daraufhin den Gang zum Höchstgericht an.

(apa/red)

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