Der Vater hatte diese daraufhin ohne behördliche Bewilligung nach Österreich gebracht. Außerdem bewahrte er für den Sohn eine Sprengfalle auf.
Vater ahnte nichts von Doppelmord-Plan
Dass der Sohn mit der Splittergranate einen Doppelmord begehen wollte, habe er nicht geahnt, versicherte der Vater. Sein Sohn sei vielmehr eines Tages an ihn herangetreten und habe erzählt, er werde bedroht. “Er hat nie geredet von einem Mord”, sagte der Taxiunternehmer. Kristijan habe ihn gefragt, ob er ihm “zur Selbstverteidigung” eine Granate besorgen könne.
Als der aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Mann seine alte Heimat besuchte, entdeckte er seiner Darstellung zufolge bei einem Freund auf einem Fensterbrett eine offenbar zu Dekorationszwecken aufgestellte Granate. Diese habe er um eine Kuna dem Freund abgekauft: “Das sind 14 Cent!” Als er sie daheim dem Sohn übergab, habe dieser mit der Bemerkung “Papa, vor der hab’ ich mehr Angst als die anderen” reagiert, erzählte der Angeklagte: “Das war eine alte, verostete Granate.”
Handgranate in Kroatien besorgt
Kristijan H. fuhr laut Anklage daher selbst zu dem Freund seines Vaters nach Kroatien und beschaffte sich über diesen eine funktionstüchtige Granate. Mit dieser sowie einem Revolver soll Kristijan H. am 4. Jänner 2014 in der Odoakergasse in Wien-Ottakring seine Geschäftspartner Zlatko N. (45) und Horst Waldemar W. (57) vorsätzlich getötet haben. Ab 12. November hat er sich deswegen wegen Doppelmordes vor Geschworenen zu verantworten, wobei seine ältere Schwester und ein guter Freund als Beitragstäter mitangeklagt sind.
Dem Vater billigt Staatsanwalt Leopold Bien zu, von der Bluttat erst im Nachhinein erfahren zu haben. “Er hat immer bestritten, dass er davon Kenntnis hatte. Es ist nicht gelungen, einen Nachweis zu führen, dass es anders war”, sagte Bien.
Vater bewahrte Bombe für Sohn auf
Nach vollbrachter Tat übergab Kristijan H. seinem Vater eine Rohrbombe, mit welcher der 35-Jährige laut Anklage den ihm angelasteten Doppelmord ursprünglich begehen wollte. Er sei davon abgekommen, weil er bei der Explosion “Kollateralschäden” befürchtete, wie sich der Staatsanwalt ausdrückte.
Der Vater habe die Sporttasche mit der Bombe übernommen und die Sprengfalle in seinem Kellerabteil in Wien-Landstraße aufbewahrt. Dort war sie drei Monate lang deponiert, ehe Kristijan H. nach seiner Festnahme der Polizei von der Bombe erzählte und Kriminalisten zu ihrem Aufbewahrungsort führte.
Das Urteil gegen den Vater
Der Vater wurde nach dem Kriegsmaterial- sowie nach dem Waffengesetz zu neun Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Verteidiger Nikolaus Rast erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
(apa/red)
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