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Wiener Gastro-Gutscheine für Stadtrechnungshof "gelungene" Aktion

Die Gastro-Gutscheine wurden den Wiener Haushalten ab Mitte Juni 2020 ausgestellt.
Die Gastro-Gutscheine wurden den Wiener Haushalten ab Mitte Juni 2020 ausgestellt. ©VIENNA.at
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Schließungen für Gastronomiebetriebe in Wien abzufedern, wurden 2020 Gastro-Gutscheine an die Haushalte verschickt. Die Hilfsaktion wurde nun vom Stadtrechnungshof als "gelungen" bewertet.

Der Wiener Stadtrechnungshof hat die Abwicklung der Wiener Gastro-Gutscheinaktion geprüft und sie insgesamt für gelungen befunden. Dabei handelte es sich um Gutscheine für die Gastronomie, die den Wiener Haushalten ab Mitte Juni 2020 ausgestellt wurden.

Die Stadt hatte für die Aktion rund 39 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, tatsächlich zur Auszahlung gelangten davon rund 87 Prozent. Rund 3,2 Mio. Euro entfielen auf Begleitmaßnahmen, vor allem im Bereich Werbung.

Wiener Gastro-Gutscheine sollten Einbußen durch Corona abfedern

Die Wiener Gastro-Gutscheine wurden im Jahr 2020 ausgestellt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Schließungen für Gastronomiebetriebe in Wien abzufedern. Die Hilfsmaßnahme wurde von der Stadt Wien in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Wien (WKW) initiiert. Die Wien Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaft WTH Wien Ticket Holding GmbH wurden mit der Abwicklung beauftragt.

Haushalte erhielten die Gutscheine ab Mitte Juni 2020 und konnten diese bis einschließlich September 2020 bei den teilnehmenden Gastro-Betrieben einlösen. Ein-Personen-Haushalten wurde je einen Gutschein im Wert von 25 Euro ausgestellt, für Mehr-Personen-Haushalte gab es je 50 Euro. Rund 3.700 Betriebe registrierten sich für die Teilnahme, davon lösten rund 3.000 dann auch tatsächlich Gutscheine ein. Laut WTH wurden bei der Hauptversendung im Juni 2020 rund 942.000 Gastro-Gutscheine im Wert von rund 36,4 Mio. Euro ausgegeben. Später wurden infolge von Anfragen bzw. Neuanforderungen rund 20.000 weitere Gutscheine an Haushalte versandt.

Umwetzung der Gastro-Gutscheine für Stadtrechnungshof "gelungen"

Der Stadtrechnungshof hat die Organisation und Abwicklung der Gutscheinaktion, die Auszahlung, die Erfüllung des diesbezüglichen Beschlusses im Gemeinderat und die haushaltsmäßige Verrechnung der Mittelverwendung geprüft. Nicht Teil der Prüfung war hingegen die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch die teilnehmenden Gastro-Betriebe.

"Die operative Abwicklung der Gutscheinaktion war nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien unter Berücksichtigung der herausfordernden Rahmenbedingungen und mit Ausnahme der Unterlassung von stichprobenweisen Kontrollen als gelungen anzusehen", geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervor. Kritikpunkte gab es im Bezug auf die vertragliche Ausgestaltung, diese seien aber "auf den erheblichen Zeitdruck bei der Vorbereitung der Gutscheinaktion" zurückzuführen gewesen. Verbesserungspotenzial sahen die Prüfer außerdem bei der haushaltsmäßigen Verrechnung, der Leistungsabrechnung und in der Qualitätssicherung.

Stadt Wien stellte für Gutschein-Aktion 39 Mio. Euro zur Verfügung

Insgesamt genehmigte die Stadt Wien für die Aktion rund 39 Mio. Euro, tatsächlich ausgezahlt wurden rund 33,9 Mio. Euro. Davon entfielen rund 30,7 Mio. auf die Gutscheineinlösung und 3,2 Mio. auf Begleitmaßnahmen, etwa Kosten für die Umsetzung, den Versand und Werbung. Für werbliche Maßnahmen fielen rund 2,4 Mio. Euro an, und damit um rund 19 Prozent mehr als ursprünglich vorgesehen. Auch für die Umsetzung und den Versand der Gutscheine wurde mit rund 760.000 Euro um rund 36 Prozent mehr ausgegeben. Die Gutscheineinlösung kostete hingegen um rund 16 Prozent weniger als geplant, weil ein Teil der versendeten Gutscheine nicht eingelöst wurde.

Die Höhe der Werbekosten begründete die zuständige MA 53 laut Stadtrechnungshof-Bericht damit, dass "die gegenständliche Kampagne nicht nur eine Informations- sondern auch eine Motivationskampagne darstellte", die möglichst viele Menschen erreichen und so die Einlösungsquote der Gutscheine steigern sollte. Für die Prüfer war diese Begründung nachvollziehbar, sie merkten jedoch an, dass die Summe der Auszahlungen im Vergleich zu anderen Kampagnen der Stadt "im oberen Bereich angesiedelt" war. Inwiefern die geschaltete Werbung maßgeblich für die Einlösungsquote von rund 84 Prozent war, konnte der Stadtrechnungshof nicht beurteilen.

(APA/Red)

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