Der Grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz hat am Dienstag die erste Anklage im Wiener Baukartell-Verfahren präsentiert. In ihr geht es um mutmaßliche Firmen-Absprachen im Bereich Straßenbau. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat in der Causa insgesamt 13 Personen als Beschuldigte aufgelistet. Bei ihnen handelt es sich ausnahmslos um ehemalige bzw. noch im Dienst stehende Manager namhafter Bauunternehmen.
Nach Angaben des Sprechers des Wiener Landesgerichtes, Friedrich Forsthuber, gibt es noch keinen Hauptverhandlungstermin. Lediglich der Vorsitzende stehe schon fest. Es ist dies Richter Gerhard Pohnert. Die Anklage, so bestätigte Forsthuber, ist bereits rechtskräftig.
Laut Staatsanwaltschaft haben sich Mitarbeiter bedeutender Firmen im Rahmen der so genannten MA-28-Runde getroffen, um gemeinsam über anstehende Bauprojekte zu beraten. Das Kartell sollte in den Jahren 1991 bis Ende 1997 den Preiswettbewerb beschränken, ist man bei der Anklagebehörde überzeugt.
Intern habe man sich geeinigt, wer die von der MA 28 ausgeschriebenen Bauvorhaben als Auftragnehmer erhalten, wer höhere Scheinangebote abgebe und wer vor einer Anbotstellung absehen solle. Den am „Absprachaering“ beteiligten Firmen ist demnach im Laufe der Zeit bei verschiedenen Aufträgen reihum der Vorrang eingeräumt worden. Dies stellt laut Anklagebehörde ein Kartell gemäß Paragraf 10 Absatz 2 Kartellgesetz dar.
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