AA

Wiener Ärztekammer droht mit "Generalstreik": Reaktionen auf die Kritik

Die Wiener Ärztekammer droht mit einem "Generalstreik".
Die Wiener Ärztekammer droht mit einem "Generalstreik". ©APA (Sujet)
Auf die im Finanzausgleich paktierte Reform des Gesundheitswesens reagierten die Ärzte mit Protesten. Die Ärztekammer hat nun beschlossen, Maßnahmen bis hin zu einem einwöchigen "Generalstreik" umzusetzen, teilte die Interessensvertretung am Mittwoch mit.

Dem Beschluss liegt eine Resolution zugrunde, die ebenfalls vom Vorstand der Kammer mehrheitlich abgesegnet wurde, wie es hieß. In dieser wurde festgehalten: “Die Art 15a-Vereinbarung und die dazu gehörigen Umsetzungsgesetze, die im Ministerrat am 15. November 2016 beschlossen wurden, werden von der Ärztekammer für Wien vehement abgelehnt.”

Wiener Kammer droht mit “Generalstreik”

Mit den Maßnahmen habe die Regierung einen “völligen Ausschluss des ärztlichen Sachverstands bei der Gesundheitsplanung in die Wege geleitet”. Nunmehr würden Gesundheitsbürokraten die Gesundheitsversorgung entwerfen, wird beklagt. Abgelehnt wird auch, dass die Versorgung künftig durch “gewinnorientierte Konzerne” statt durch freiberufliche Ärzte erfolgen solle.

Weiters, so wird kritisiert, habe die Bundesregierung beschlossen, die Finanzierungssteigerungen im Gesundheitswesen, ganz im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaftsbereichen, zu deckeln – und das mit einem niedrigeren Prozentsatz. Dadurch würden dem österreichischen Gesundheitssystem insgesamt 4,6 Milliarden Euro entzogen: “Das ist eine massive Gefahr für alle Patientinnen und Patienten in Österreich.”

Man werde die Beschwichtigungen der Regierung nicht akzeptieren – und verlange Garantien, dass diese Gefährdungen nicht eintreten werden. “Für den Fall, dass solche Garantien im Zuge der parlamentarischen Beschlussfassung nicht gegeben werden, hat der Vorstand der Ärztekammer für Wien beschlossen, das Präsidium zu ermächtigen, Kampfmaßnahmen bis hin zu einem ärztlichen Generalstreik zu beschließen”, heißt es weiter.

Dass Streikdrohungen aus der Wiener Kammer keine leere Drohung sind, hat sich im September gezeigt. Mittels mehrstündigem Ausstand und einer Demonstration am Stephansplatz machten die Wiener Mediziner ihrem Ärger über Arbeitszeitregelungen im städtischen Krankenanstaltenverbund (KAV) Luft.

NÖ Ärztekammer startet Volksbegehren “SOS Medizin”

Die Ärztekammer NÖ initiiert gegen die beim Finanzausgleich vereinbarte “Demontage des Gesundheitssystems” ein österreichweites Volksbegehren. “SOS Medizin” starte mit dem (heutigen) Mittwoch, kündigten Präsident Christoph Reisner und Vizepräsident Gerrit Loibl bei einer Pressekonferenz in Wien an. Unterstützungserklärungen sind bis 28. Februar 2017 möglich. Die von Bund und Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs beschlossene 15a-Vereinbarung stelle einen massiven Angriff auf das österreichische Gesundheitssystem dar, argumentieren die Spitzen der niederösterreichischen Kammer. Von den dadurch bevorstehenden gravierenden Änderungen seien sowohl Patienten als auch Ärzte betroffen. Daher werde das Volksbegehren eingeleitet.

Gefordert werden der Erhalt ärztlicher Einzelordinationen und Gruppenpraxen, die Begrenzung der Arbeitszeiten für Spitalsärzte, die Kostenerstattung von Wahlarzthonoraren und Niederlassungsfreiheit für Wahlärzte sowie die direkte Medikamentenabgabe durch den Arzt. Reisner und Loibl wiesen diesbezüglich darauf hin, dass gemäß der zentralen Gesundheitsplanung “kleinteilige Organisationsformen” künftig durch zentrale Betreuungseinrichtungen ersetzt werden könnten. Sollten zusätzliche Leistungen aus Ordinationen in Spitalsambulanzen verlagert werden, wäre eine Aufweichung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes nötig. Das müsse verhindert werden.

In der 15a-Vereinbarung sehe die Ärztekammer NÖ zudem die “Gefahr, dass die Wahlarztkostenrückerstattung fällt”, zumal der Vorrang der “Sachleistungsversorgung” betont werde. Die angestrebte direkte Medikamentenabgabe (Dispensierrecht) durch den Arzt “soll nicht die Apotheke ersetzen”, sondern “in Einzel- und Notfällen” oder bei Erstverschreibungen den “Patienten Wege ersparen”, argumentierte Reisner.

Um bis Ende Februar die für die Einleitung des Volksbegehrens zumindest nötigen 8.401 Unterschriften (“Wir sind nicht böse, wenn es mehr werden, wir wollen das Anliegen ins Parlament bringen”) zu erhalten, gibt es neben Plakaten und Foldern auch Informationen auf www.sos-medizin.at (samt Unterstützungserklärungen zum Download) und www.facebook.com/sosmedizin. Ob dem “ungewöhnlichen Schritt” der Ärztekammer NÖ die Interessenvertretungen anderer Bundesländer folgen werden, “kann ich im Augenblick nicht sagen”, so Reisner am Mittwoch. Er gehe jedoch davon aus.

Gesundheitsministerium weist Vorwürfe zurück

Das Gesundheitsministerium hat die Kritik der Ärztekammer an den im Zuge des Finanzausgleichs vereinbarten Reformen im Gesundheitswesen entschieden zurückgewiesen. Sektionschef Clemens Martin Auer betonte, dass die Ärztekammer weiter in die Planungen eingebunden sei und dass im öffentlichen Gesundheitswesen nicht eingespart sondern bis 2021 um 4,65 Milliarden Euro mehr ausgegeben werde. Neu sei vor allem die Verbindlichkeit der Planungen im Gesundheitswesen, erläuterte Auer am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch. Diese Rechtsverbindlichkeit werde nicht nur für den Spitalsbereich, sondern künftig auch für den niedergelassenen Bereich mittels Verordnungen sichergestellt. Weil im Parlament keine Verfassungsmehrheit für eine Kompetenz des Bundes absehbar ist, hat man sich als Verordnungsgeber auf eine Planungsgesellschaft (GmbH) verständigt, in der Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten sind. Ähnliche Konstruktionen gibt es auch bereits bei den Fluglizenzen oder bei der GIS.

In den Verordnungen würden als Planungsvorgaben auf regionaler Ebene nur die Kapazitäten für Spitäler und die ambulante Versorgung festgelegt. Der Stellenplan sei in dem Gesetz nicht angesprochen, betonte der Sektionschef. Auch in Zukunft würden die Ärztekammern mit der Sozialversicherung aushandeln, wie die Kapazitäten umgesetzt werden, “wo welcher Doktor sitzt”. Die in der Verordnung vorgeschriebenen Kapazitäten würden nur vorschreiben, wie viele Ärzte zur Versorgung in einer bestimmten Region notwendig seien. Wie diese organisiert sein sollen, ob in Einzelordinationen, einem Netzwerk oder einem Zentrum, werde in den regionalen Strukturplänen (RSG) ebenso wenig vorgegeben wie die Frage, wie viele Ärzte in einer bestimmten Gemeinde sein sollen. Das mache sich die Ärztekammer weiter mit der Sozialversicherung aus.

Außerdem werde es für die Verordnungen eine öffentliche Begutachtung geben. Hier habe die Ärztekammer Parteienstellung und ebenso wie andere Stakeholder ein qualifiziertes Anhörungsrecht. Auer bezeichnete es daher als falsch, dass die Ärztekammer nicht involviert sei und auch dass die Planung ohne ärztlichen Hausverstand erfolge. Auch medizinische Fachgesellschaften seien eingebunden.

Der Sektionschef verwies auch darauf, dass bis 2025 rund 60 Prozent der derzeitigen Hausärzte das Alter von 65 Jahren erreicht haben werden. Man werde deshalb nicht mehr so viele Ärzte im System haben wie jetzt. Deshalb sei “Feuer am Dach”, aber die Politik habe das rechtzeitig erkannt. Deshalb müssten die Planungen “völlig neu aufgestellt” werden, die Politik könne das nicht allein der Selbstverwaltung überlassen. Aus diesem Grund seien neuen Versorgungsformen nötig, die man nun mit den geplanten Primärversorgungseinheiten schaffe. Auer betonte aber, dass in der Politik niemand sage, es solle nur noch Zentren und keine Vertragsärzte mehr geben. Erste Wahl sei auch weiterhin immer der Vertragsarzt. Wo dies aber nicht möglich sei, habe die Politik die Verantwortung, andere Versorgungsformen zu etablieren.

In diesem Zusammenhang stellte Auer klar, dass die von der Ärztekammer abgelehnten Einzelverträge für die Primärversorgungseinheiten schon lange kein Thema seien und sich Ärztekammer und Sozialversicherung einen neuen Gesamtvertrag untereinander ausmachen werden.

Auch die Darstellung der Ärztekammer, dass mit dem Finanzausgleich im Gesundheitswesen eingespart werde, wies der Sektionschef zurück. Das Wachstum der öffentlichen Gesundheitsausgaben werde zwar von jährlich 3,6 Prozent derzeit auf 3,2 Prozent im Jahr 2021 gedrosselt, trotzdem würden die Ausgaben von 25,6 Mrd. um 4,65 Mrd. auf 30,2 Mrd. Euro steigen. Da seien bei der Ärztekammer wohl “die Grundrechnungsarten ein bisschen durcheinander geraten”, meinte Auer. Das Instrument der Ausgabenobergrenze verteidigte der Sektionschef, weil es Planbarkeit und Berechenbarkeit schaffe.

Zu den Drohungen der Ärztekammer bis hin zu einem Generalstreik stellte der Sektionschef fest: “Ohne Ärztekammer geht es nicht”. Die Ärztekammer sei “herzlichst eingeladen, wieder an den Tisch der rationalen Gespräche zurück zu kommen.” Gleichzeitig warf Auer der Kammer vor, nicht nur Patienteninteressen, sondern auch Standesinteressen zu vertreten. Man werde jedoch “wieder eine vernünftige Gesprächsebene finden müssen”. Und das werde auch geschehen, zeigte sich der Sektionschef überzeugt.

FPÖ und Grüne schließen sich Kritik an

FPÖ und Grüne haben sich am Mittwoch der Kritik der Ärztekammer an den im Zuge des Finanzausgleichs paktierten Reformen im Gesundheitswesen angeschlossen. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein bezeichnete den Protest als gerechtfertigt und sicherte der Ärztekammer “volle Unterstützung” zu. Ihre Grüne Kollegin Eva Mückstein meinte, die schlimmsten Befürchtungen würden übertroffen. Belakowitsch-Jenewein bezeichnete den Protest der Ärztekammer und die Warnungen vor der Vernichtung der freien Berufe und der Verstaatlichung des Gesundheitssystems als “absolut gerechtfertigt”. Sie warnte vor einer schlechteren Versorgung für die Patienten.

Mückstein kritisierte, dass große Versorgungszentren und die Weiterentwicklung einzelner Krankenanstalten zu Einrichtungen der Grund- und Fachversorgung künftig gefördert würden. Die ärztlichen Einzelordinationen und die ambulante Facharztversorgung sollen abgebaut werden, behauptete die Grüne Gesundheitssprecherin. Als Trägerorganisationen für die Versorgungszentren wären demnach künftig auch Investoren und Kapitalgesellschaften zulässig. Außerdem kritisierte Mückstein, dass die Veränderungen ohne Begutachtung und ohne öffentliche Debatte an den Bürgern “vorbei geschummelt” werden sollten.

Apotheker lehnen Ärztekammer NÖ-Volksbegehren ab

Die Österreichische Apothekerkammer weist die Forderung der Ärztekammer NÖ, Medikamente in Ordinationen abzugeben, zurück. “Medikamente gehören in die Apotheke. Eine direkte Medikamentenabgabe durch den Arzt (Dispensierfreiheit) wird kategorisch abgelehnt”, teilte die Interessenvertretung mit. Dem am Mittwoch vorgestellten Volksbegehren “SOS Medizin” der Ärztekammer NÖ liege “die Angst der Ärztefunktionäre zugrunde, Macht und Einfluss im Gesundheitswesen aufgeben zu müssen”. Es könne aber nicht sein, dass nun versucht werde, die Leistungen der Apotheken zu schmälern. “Wir werden sicher nicht dulden, dass die NÖ Ärztekammer auf diesem Weg versucht, Kleingeld für eine alte Forderung zu machen, die kein Gesundheitspolitiker mehr ernst nehmen kann”, betonte Heinz Haberfeld, Präsident der Apothekerkammer NÖ. “Ich sehe diesen Rundumschlag der Ärztekammer im Lichte der bevorstehenden Kammerwahlen”.

Das Volksbegehren sei zudem “durchsichtig”: Unter dem Deckmantel des Patienteninteresses will man laut Haberfeld “über die Hintertür ein Körberlgeld verdienen”. Die Apothekerkammer trete daher vehement gegen das Volksbegehren auf und werde ihrerseits die Bevölkerung über diese Tatsache informieren. Eine “vernünftige Verbesserung für chronisch kranke Patienten” wäre dem Präsidenten zufolge, “wenn diese ihre Dauermedikamente direkt in der Apotheke erhalten könnten – ohne jedes Mal ein Rezept in der Ordination abzuholen”. Das wäre auch eine Entlastung für die Ärzte.

(apa/red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Gesundheit
  • Wiener Ärztekammer droht mit "Generalstreik": Reaktionen auf die Kritik