Wien-Donaustadt: 30-Jähriger verletzt mehrere Personen und attackiert Polizei
Ein 30-jähriger Mann steht im Verdacht, am Dienstagabend in einer Wohnung im 22. Wiener Gemeindebezirk mehrere Personen körperlich attackiert und Polizisten verletzt zu haben. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter unter Anwendung von Pfefferspray fest.
Partnerin und Vater attackiert und mit dem Umbringen gedroht
Laut Angaben der Landespolizeidirektion Wien soll der Österreicher seine gleichaltrige Lebensgefährtin sowie deren 60-jährigen Vater mit Faustschlägen verletzt haben. Beide konnten sich mit dem Kind der Frau in eine benachbarte Wohnung retten. Die Nachbarin verriegelte die Türe und verständigte die Polizei. Der Tatverdächtige habe daraufhin versucht, die Tür gewaltsam zu öffnen und damit gedroht, die Anwesenden zu töten.
Als ein 70-jähriger Nachbar das Stiegenhaus betrat, wurde auch er körperlich attackiert. Polizeikräfte fanden ihn kurz darauf verletzt am Boden liegend vor. Der mutmaßliche Täter sei bei Eintreffen der Polizei weiterhin aggressiv gewesen und konnte erst durch den Einsatz von Pfefferspray überwältigt werden. Er wurde vorläufig festgenommen.
WEGA musste Tür aufbrechen
Die Tür der Nachbarwohnung, in der sich die Opfer verschanzt hatten, wurde durch den Tatverdächtigen erheblich beschädigt. Um Zugang zu verschaffen und die Eingeschlossenen zu befreien, musste die Spezialeinheit WEGA die Tür gewaltsam öffnen.
Die beiden Erstangegriffenen wurden durch die Berufsrettung Wien vor Ort medizinisch versorgt und konnten anschließend nach Hause entlassen werden. Der 70-jährige Nachbar erlitt Kopfverletzungen und wurde in ein Spital eingeliefert. Auch zwei eingesetzte Polizisten wurden verletzt und mussten den Dienst abbrechen.
Mehrfache Anzeigen gegen den Tatverdächtigen
Gegen den 30-Jährigen wird wegen des Verdachts der mehrfachen Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchten schweren Körperverletzung, versuchten Hausfriedensbruchs und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt ermittelt. Er befindet sich in polizeilichem Gewahrsam. Die Unschuldsvermutung gilt.
(Red)
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