Die Anklage gegen den 42-Jährigen lautet auf Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährlicher Drohung. Die Verhandlung findet von 9.00 bis 16.00 Uhr vor einem Schwurgericht statt.
Der Fall wird nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Vorarlberg verhandelt, obwohl sich die angezeigten Vorfälle in Wulkaprodersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) ereigneten. Eine nähere Begründung lieferte das Höchstgericht nicht. Es könnte aber damit zu tun haben, dass zahlreiche Zeugen aus Vorarlberg stammen. Zudem soll das Militärkommando Burgenland laut einem Zeitungsbericht auf eine Verlegung des Prozesses nach Vorarlberg gedrängt haben.
Soll antisemitische Witze gemacht haben
Der Berufsunteroffizier des Jägerbataillons war als stellvertretender Kommandant eines Assistenzeinsatzzuges im Burgenland eingesetzt. Zwischen Ende Jänner und Ende März 2017 soll er laut Anklage zu verschiedenen Anlässen antisemitische Witze gemacht haben. Zudem soll er Flüchtlinge mehrfach mit verhetzerischen Ausdrücken bedacht haben. So bezeichnete er sie Zeugenaussagen zufolge beispielsweise als “Schweine” und sagte über die Flüchtlinge, sie sollten besser erfrieren.
Vorwurf, Flüchtlinge misshandelt zu haben
Seine untergebenen Rekruten stachelte er zu Hassäußerungen und Gewalthandlungen gegen Flüchtlinge an. Er selbst soll einen Flüchtling misshandelt haben, indem er ihn anschrie und einschüchterte, ihn niederknien ließ, ihm mit einer Taschenlampe aus nächster Nähe ins Gesicht leuchtete und ihm mit dem Fuß heftig in den Rücken trat. Auf eine Kameradin soll der Mann aus nächster Nähe eine halb geladene Pistole der Marke Glock 17 gerichtet haben, nachdem er ihr zuvor von seinen psychischen Problemen erzählt hatte.
Das Bundesheer zeigte den Mann im April 2017 an. Der Kadersoldat wurde aus dem Militärdienst suspendiert, mit Ende Juli 2017 trat er aus.
(APA)
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