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Wieder mit "Altem" vor Gericht

Unendliche Geschichte - neue Verhandlungstermine für SWB und die VEU. Am 1. März tritt es in Kraft. Das Sozialbetrugsgesetz, mit dem unter anderem Sportvereinen ein letzter Weg zur Straffreiheit gewährt werden sollte.

Im Dezember wurden Hans Grill, Josef Fitz und Markus Feldkircher wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Dabei hatten alle im Auge, wenigstens ein weiteres Verfahren wegen Betrugs abzublocken. Das hätte auch gelingen können, hätte sich der Justizausschuss im Parlament nicht noch in letzter Sekunde umentschieden. Das Sozialbetrugsgesetz sah in seiner ursprünglich geplanten Form vor, dass unter Umständen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Dann nämlich, wenn die Vereine die nicht abgeführten Beiträge nachzahlen, beziehungsweise sich vertraglich dazu verpflichten. Diese Vereinbarung konnte – nach dem ursprünglichen Entwurf – zeitlich auch dann noch getroffen werden, wenn die Behörden längst Kenntnis von den Betrügereien hatten.

Nun kommt alles anders. Der Gesetzgeber will offensichtlich doch keine Besserstellung von Sozialbetrügern. Egal ob der Schaden wieder gutgemacht wird oder nicht, die Verantwortlichen müssen nochmals vor Gericht. “Nun wird es sowohl in der Causa VEU als auch bei SW Bregenz einen neuen Hauptverhandlungstermin geben müssen“, so der Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch, Reinhard Flatz. Sämtlichen Verurteilten steht nun doch noch ein zweites Verfahren wegen schweren Betrugs ins Haus.

Was Hans Grill betrifft, bezifferte die Anklage im Dezember den betrügerisch angerichteten Schaden mit rund 100.000 Euro, bei Fitz ging es um rund 46.000 Euro und Feldkircher betrafen 60.000 Euro. Auch der Verteidiger von Markus Feldkircher, Dr. Horst Lumper, ist äußerst unglücklich über diese Wendung. “Wir haben uns im Prozess damals so kooperativ verhalten, weil wir damit rechneten, dass die Sache danach vorbei ist. Nun beginnt alles von vorne“, ärgert sich Lumper über den Schwenk des Gesetzgebers. Alle hielten es damals für sinnvoll, dass Gebietskrankenkassen ihre ausstehenden Beiträge nachträglich erhalten, anstatt Funktionären weitere Strafen aufzubrummen.

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