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Wer, wann, wie viel? Alle Fakten zum Entlastungspaket

180 Euro Einmalzahlung pro Kind zur Familienbeihilfe
180 Euro Einmalzahlung pro Kind zur Familienbeihilfe ©Canva
Die Regierung hat am Dienstag ein 6 Mrd. Euro schweres Anti-Teuerungs-Paket präsentiert.
Umfrage zum Entlastungspaket
Entlastungspaket geschnürt

Dieses enthält einerseits kurzfristige Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung sofort entlastet wird und anderseits langfristige, strukturelle Änderungen.

Die Maßnahmen werden in einem dreistufigen Prozess umgesetzt:

  • Im Sommer werden in einem ersten Schritt jene entlastet, die am stärksten von der aktuellen Teuerung betroffen sind - also Menschen mit niedrigem Einkommen.
  • Im Herbst greift die Entlastung in der Breite der Bevölkerung, da die Teuerung mittlerweile auch im Mittelstand deutlich spürbar ist.
  • Ab Anfang des nächsten Jahres sorgen strukturelle Entlastungen für eine dauerhafte Stärkung der Kaufkraft.

Alle Maßnahmen müssen im Parlament beschlossen werden. Jene, die kurzfristig wirken, werden daher schon dieser Tage eingebracht. An den Details wird derzeit in den Klubs der Regierungsparteien gearbeitet.

Im Folgenden die einzelnen Punkte des Entlastungspakets im Detail:

Noch heuer wirksame Sofortmaßnahmen (rund 5 Mrd. Euro) für die Bevölkerung:

  • Im August werden 180 Euro für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
  • Im September fließen 300 Euro für Menschen mit geringem Einkommen etwa Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionisten.
  • Verschiebung der CO2-Bepreisung von Juli auf Oktober.
  • Parallel zur Einführung des CO2-Preises fließen im Oktober 250 Euro Klimabonus plus weitere 250 Euro Teuerungsbonus. Damit bekommen alle in Österreich lebenden Erwachsenen 500 Euro. Für jedes Kind kommen noch 250 Euro dazu. Personen in der höchsten Steuertarifstufe (50 Prozent) müssen den Teuerungsbonus versteuern, bekommen somit nur die Hälfte.
  • Der erhöhte Familienbonus (2.000 statt 1.500 Euro) und der erhöhte Kindermehrbetrag (550 statt 450 Euro) werden auf das ganze Jahr 2022 vorgezogen. Ursprünglich war Juli 2022 vorgesehen. Die Auszahlung ist im Rahmen der Aufrollung der Lohnverrechnung voraussichtlich ab September beziehungsweise Oktober möglich oder über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022.
  • Einführung eines einmaligen Teuerungsabsetzbetrags für 2022 in Höhe von 500 Euro. Zwischen 1.100 und 1.800 Euro Einkommen greifen die 500 Euro voll, darunter gibt es eine Einschleifung durch den SV-Deckel, darüber eine Einschleifregelung bis 2.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Veranlagung (2023), bei Pensionisten bereits im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung.
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung).
  • Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert.

Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft (rund eine Mrd. Euro):

  • Strompreiskompensation
  • Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV-Beitragsfrei
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen

Strukturelle Maßnahmen (rund 22 Mrd. Euro bis 2026):

  • Abschaffung der kalten Progression. Zwei Drittel werden automatisch angepasst, ein Drittel bleibt als Spielraum für die Politik.
  • Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 Prozent).
  • Ab 1. Jänner 2023 werden alle Sozialleistungen valorisiert, die bisher nicht jährlich angepasst wurden.

Das betrifft:

  • Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
  • Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld
  • Studienbeihilfe
  • Kinderabsetzbetrag
  • Darüber hinaus werden zukünftig der Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.

Rechenbeispiele

Je nach Einkommens- und Familiensituation wirkt sich das Entlastungspaket unterschiedlich aus:

  • Eine Familie mit zwei berufstätigen Eltern (2500 + 1500 Bruttoeinkommen) und zwei minderjährigen Kindern wird dieses Jahr um 2.900 Euro entlastet.
  • Ein Pensionisten-Ehepaar mit geringer Pension kommt auf rund 1.700 Euro Entlastung.
  • Bei einer alleinerziehende Mutter mit geringem Einkommen und mit einem Kind beträgt die Entlastung rund 1.700 Euro.

(APA)

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