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Wer darf noch geförderten Wohnraum in Wien bekommen?

Verschiedene Kriterien entscheiden über die Vergabe von gefördertem Wohnraum in Wien.
Verschiedene Kriterien entscheiden über die Vergabe von gefördertem Wohnraum in Wien. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
In Zeiten steigender Mieten wird leistbares Wohnen zunehmend zur sozialen Frage. Gerade in Wien, wo mehr als 60 Prozent der Menschen in geförderten Wohnungen leben, spielt der soziale Wohnbau eine zentrale Rolle. Doch wer hat heute eigentlich noch Anspruch auf eine geförderte Wohnung?

Die Voraussetzungen um geförderten Wohnraum in Wien zu bekommen sind klar geregelt, werden jedoch immer wieder angepasst: Einkommensgrenzen, Hauptwohnsitzpflicht und die Dauer des Aufenthalts in Wien bestimmen, wer zum Zug kommt. Im Mai 2025 sind mit der "Wohnungsvergabe NEU" neue Regelungen in Kraft getreten. Hier ein Überblick darüber, wer in Wien weiterhin Anspruch auf geförderten Wohnraum hat.

Hauptkriterien für Anspruch auf geförderten Wohnraum in Wien

Alters‑ & Wohnsitzanforderungen

  • Mindestens 18 Jahre alt (früheste Anmeldung ab 17)
  • Hauptwohnsitz in Wien: für geförderte Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen seit 2 Jahren ununterbrochen, seit Mai 2025 unabhängig von Adressen in Wien, zuvor an einer Wiener Adresse

Einkommensgrenzen

  • Für Miet‑ und Genossenschaftswohnungen (bis 31. Dezember 2025 gültig):
    • 1 Person: bis 59.320 Euro
    • 2 Pers.: 88.400 Euro
    • 3 Pers.: 100.030 Euro
    • 4 Pers.: 111.660 Euro
    • Jede weitere Person: +6.510 Euro
  • Für geförderte Eigentumswohnungen gelten leicht höhere Obergrenzen (z. B. Einzelperson: bis zu 65.820 Euro)
  • Angestellte müssen den Jahreslohnzettel des Vorjahres sowie die Gehaltszettel der letzten drei Monate vorlegen. Selbstständige benötigen den Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres.

Dringender Wohnbedarf

  • Es muss ein nachgewiesener Bedarf bestehen (z. B. Überbelegung, gesundheitliche Gründe, Alter, beruflicher Ortswechsel, Alleinerziehung etc.), insbesondere für Gemeindewohnungen
  • Nach dem Einzug ist die Aufgabe der Vorwohnung innerhalb von 6 Monaten Pflicht

Staatsangehörigkeit & Haushalt

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Status (z. B. EU/EWR, anerkannte Flüchtlinge)
  • Zusammenlebende Personen (Paar, Familie) müssen gemeinsam anmelden. Einzelhaushalte gelten ebenso

Sonderförderungen & Bonuskriterien

  • Bonuspunkte für bereits lange in Wien Lebende (z. B. 3 Monate pro 5 Jahre Wohnsitz, max. 9 Monate)
  • Seit Mai  2025 werden zudem Haushalte mit hohen Wohnkosten durch Wohn‑ oder Mietbeihilfe bevorzugt

"Wohnungsvergabe NEU" für geförderten Wohnraum in Wien

Mit der Einführung der "Wohnungsvergabe NEU" gilt bereits seit Mai 2025, dass der Hauptwohnsitz in Wien unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Adressen für den Zugang zu einer Gemeindewohnung oder einer geförderten Wohnung nötig ist. Zudem unterstützt eine neue Vergabekategorie Haushalte, die unter der Teuerung leiden. Sie richtet sich an Menschen, die trotz Arbeit ihre Wohnkosten nicht mehr tragen können. Erforderlich ist ein positiver Bescheid für die Wohnbeihilfe Neu oder Mietbeihilfe.

Zentrales Wiener Wohn-Ticket für Vergabe von gefördertem Wohnraum in Wien ab 2026

Ab dem kommenden Jahr soll ein zentrales Wiener Wohn-Ticket vereinfacht den Zugang zu leistbarem Wohnraum bieten, indem Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen zusammengeführt werden. Wohnungssuchende können sich mit einem einzigen Ticket für beide Wohnarten vormerken lassen. Ein flexibles System an (Bonus-)Punkten ersetzt die bisherigen fixen Wohnbedarfsgründe, um individuelle Lebenssituationen besser zu berücksichtigen.

Geförderter Wohnraum soll so ab 2026 leichter zugänglich gemacht werden, z.B. für Menschen in Ausbildung, bei Familienzuwachs oder wenn sich die Lebenssituation verändert. Auch im Alter soll selbstständiges Wohnen unterstützt werden: Barrierefreie Wohnungen und Pflege zu Hause werden gezielt gefördert. Unbefristete Mietverträge sollen langfristige Sicherheit bieten, gerade jetzt, wo viele private Mietverträge befristet sind. Zudem hat, wer lange in Wien lebt, weiter einen Vorteil bei der Wohnungsvergabe, denn der Wien-Bonus bleibt bestehen. Weitere Infos gibt es hier.

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(Red)

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