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"Wenn wir nur eine Liste haben, haben wir keine Wahl"

Wolfgang Weber ist unter ist Privatdozent an der Universität Innsbruck.
Wolfgang Weber ist unter ist Privatdozent an der Universität Innsbruck. ©Erwin Scheriau / VOL.AT
Herr Mag. Dr. Weber im Gespräch mit VOL.AT über Mehrheitswahl, die es österreichweit nur in Vorarlberg gibt, über den Trend parteifreier Mandatare und warum parteiinterne Vorwahlen gesetzeswidrig sind.

Im Vergleich zur gewöhnlichen Listenwahl, die auch Verhältniswahl genannt wird, bei welcher die Bürger zwischen Parteien wählen, stellt Vorarlberg mit der Mehrheitswahl eine Ausnahme in Österreich da.

Verhältniswahl versus Mehrheitswahl

"Dabei geht es darum, dass ich mich als Wähler für eine Person und nicht für eine Partei entscheiden kann", erklärt Weber den bedeutenden Unterschied.

Früher waren dies sprichwörtlich leere Blätter, worauf der Wähler die Namen seiner Favoriten setzte. Weil dies Tor und Tür für Betrug öffnete, erscheint auch der Stimmzettel für die Mehrheitswahl, sprich der Personenwahl, in der konventionellen Aufmachung eines gewöhnlichen Stimmzettels, der auch klar als "amtlicher Stimmzettel" kenntlich gemacht und kommenden Sonntag in 13 Wahlgemeinden aufliegen wird. Auf diesem leeren, nichtsdestotrotz bedruckten Zettel befinden sich doppelt so viele Zeilen, wie es Mandate in der Gemeinde zu vergeben gibt.

"Einheitsliste lässt uns keine Wahl"

In 29 Gemeinden gibt es Einheitslisten, sprich nur eine Parteiliste. Aus demokratischer Sicht wünsche sich der Gesetzgeber ganz klar mehr als eine Liste, denn "wenn wir nur eine Liste haben, haben wir keine Wahl. Außer, dass wir die Personen innerhalb der Liste reihen können. Hier käme außerdem starke Kritik aus den Reihen der Politik- und Rechtswissenschaft, erklärt Weber das offensichtliche Manko aus demokratiepolitischer Sicht.

Neuer Trend seit 25 Jahren

Immer öfter finden sich Parteimitglieder und Parteifreie auf ein und derselben Liste. Diese Entwicklung wäre seit gut 25 Jahren zu beobachten, so der Politik-Experte. "Die Gesellschaft wird immer Ich-betonter, auch erwachsener, selbstständiger und selbstbewusster.

Nur weil ich einer Partei angehöre, mich zur Gesinnungsgemeinschaft bekenne, muss ich nicht zu 100 Prozent hinter ihr stehen", so Weber weiter. Außerdem ergebe sich dadurch eine "Win-Win-Situation", sprich ein Mehrwert für beide Seiten, zumal es den Parteien immer schwerer falle, neue Mitglieder zu rekrutieren, so der Experte weiter.

Gesetzeswidrige Tradition

In manchen Gemeinden finden noch immer Vorwahlen statt, auch wenn jene illegitim wären, erläutert er. Sie wären ein Versuch die allgemeine Stimmung im Vorfeld einzufangen. "Welcher Kandidat ist in der Gemeinde prinzipiell bereit das Amt zu übernehmen, oder wie viel Anklang findet der potentielle Mandatar in der Bevölkerung", so der Privatdozent der Universität Innsbruck.

Je nach Anzahl der Stimmen, würde der Kandidat dann für die Gemeinderatswahl dementsprechend gereiht werden – etwa bei der Einheitsliste. Somit wäre es dieselbe gleiche Wahl wie jene am eigentlichen Wahltag und laut dem Gesetzgeber völlig überflüssig. Hier wäre es Aufgabe der obersten Landeswahlbehörde darauf zu pochen, dass jenes Gesetz auch eingehalten würde“, so Webers klarer Appell.

"Alle Infos zur Gemeinderatswahlen 2020"

(VOL.AT)

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