Nicht überall auf der Welt sind Jugendliche oder Kinder strafrechtlich „aus und draus“. In Amerika landen mitunter recht junge Menschen im Gefängnis. Bei uns beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit erst mit 14. Das heißt, man muss den 14. Geburtstag bereits gefeiert haben, erst dann hat man rechtlich das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Verstößt man danach gegen das Gesetz, wird man belangt, egal ob es ein Ladendiebstahl oder Mord war. So laufen derzeit auch die Ermittlungen gegen jenen 14-jährigen Götzner, der im Herbst 2017 seinen Vater erstach und seine Mutter schwer verletzte. Anschließend schnitt sich der Junge mit dem Küchenmesser selbst zwei Mal in den Hals.
Gutachten noch ausständig
Wie so oft, fragen sich Nachbarn und Ermittler, was Auslöser für die schreckliche Tat war. Die Familie galt als unauffällig, es gab im Vorfeld keinen Streit, der Junge ist ein unbescholtener Schüler. Interessant wird vor allem das psychiatrische Gutachten. Nicht selten sind psychische Störungen oder Geisteskrankheiten Auslöser für nach außen völlig unverständliche Attacken. Verfolgungswahn und Intrigengespinste, Ursachen für derartige Störungen gibt es viele. Auch die medizinischen Gutachten zum Fall sind noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingelangt.
„Normales“ Prozedere
Ergibt die Expertise, dass der Junge im Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war, steht eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Raum. Dafür bedarf es eines Antrages der Staatsanwaltschaft und der Betroffene muss sich einem Unterbringungsverfahren stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, muss der Junge in eine Psychiatrie. Betroffene trifft keine Schuld, es geht um Heilung beziehungsweise fachlich beste Betreuung einerseits und Sicherung der Bevölkerung andererseits. Doch vorerst ist das Gutachten noch ausständig.
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