Wer unentschuldigt der Schule fernbleibt, muss künftig mit deutlich höheren Konsequenzen rechnen. Ein Gesetzesentwurf aus dem Bildungsministerium sieht vor, dass ab dem 1. September 2026 die Strafen für Schulpflichtverletzungen auf bis zu 1000 Euro angehoben werden können. Bislang lag der Strafrahmen bei 110 bis 440 Euro – künftig soll er zwischen 150 und 1000 Euro betragen.
Vorarlberg: Fast 90.000 Euro an Strafen in einem Schuljahr
Dass Schulschwänzen längst kein Randthema mehr ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen aus Vorarlberg. Im vergangenen Schuljahr wurden dort laut Bezirkshauptmannschaften insgesamt 478 Verwaltungsstrafen ausgesprochen – zusammen belief sich die Strafhöhe auf exakt 88.840 Euro.
Sozialarbeiter warnt vor einseitiger Wirkung
Bertram Seewald, Leiter der Schulsozialarbeit "Zick Zack" von Aqua Mühle, sieht die geplanten Strafverschärfungen differenziert. "Bei manchen Jugendlichen kann eine Geldstrafe durchaus eine Wirkung zeigen – vor allem, wenn die Eltern noch gut mit ihren Kindern kommunizieren", erklärt er. In anderen Fällen, insbesondere bei Familien, die ohnehin stark belastet sind, könnten Geldstrafen jedoch zusätzlichen Druck erzeugen, der kontraproduktiv sei.
Frühe Hilfe statt später Strafe
Seewald betont, wie wichtig es sei, frühzeitig zu reagieren. "Es gibt große Unterschiede zwischen Jugendlichen, die sich aktiv dem Unterricht entziehen, und jenen, die sich zunehmend aus dem sozialen Leben zurückziehen – dieses Phänomen beobachten wir inzwischen sogar schon in der Volksschule", sagt er. In solchen Fällen sei es Aufgabe der Schulsozialarbeit, möglichst früh das Gespräch mit Schülern und Eltern zu suchen, Ursachen zu klären und Unterstützung anzubieten.
Strafe bleibt das letzte Mittel
Die Bildungsdirektion Vorarlberg unterstreicht in einer schriftlichen Stellungnahme, dass Sanktionen immer nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten – also erst dann, wenn alle pädagogischen und beratenden Maßnahmen ausgeschöpft sind. Erst wenn kein anderer Weg mehr bleibt, werden die Fälle an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet.
Vorgehen bleibt unverändert
Am grundsätzlichen Ablauf soll sich auch mit der Gesetzesänderung nichts ändern. Zunächst versuchen die Klassenlehrerinnen und -lehrer, durch Gespräche und Vereinbarungen mit Schülerinnen, Schülern und deren Erziehungsberechtigten das Problem zu lösen. Falls notwendig, werden auch Schulpsychologen, Schülerberater oder die Schulsozialarbeit hinzugezogen.
Kommt es dennoch zu keiner Besserung – oder dauert das unentschuldigte Fernbleiben mehr als drei Tage an –, wird der Fall der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet. Diese leitet das Verfahren ein und verhängt gegebenenfalls eine Geldstrafe. Sollte diese nicht bezahlt werden können, bleibt die Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen weiterhin bestehen.
(VOL.AT)
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