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Welche Vorschriften in den Lokalen gelten

Einlass nur mit negativem PCR- oder Antigentest - Registrierungspflicht, keine Bewirtung am Abend.
Einlass nur mit negativem PCR- oder Antigentest - Registrierungspflicht, keine Bewirtung am Abend. ©VOL.AT/Stiplovsek
Der Öffnung der Vorarlberger Gastronomie sind zähe Verhandlungen zwischen dem Land Vorarlberg und dem Bund vorausgegangen.

Während das Land darauf pochte, dass Selbsttests als Zutrittbescheinigung in die Wirtshäuser genügen müssten, wollte das Gesundheitsministerium die Lokale nur outdoor öffnen lassen. Am Ende gab es einen Kompromiss, der viele Einschränkungen enthält - manchem Wirt zu viele, um aufzusperren.

Test und Registrierung

Laut Verordnung gilt, dass beim Einlass ins Restaurant entweder ein negativer Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorgewiesen werden muss. Die Kontrolle unterliegt - sehr zu deren Missfallen - den Betrieben. Für die Gäste besteht außerdem ausnahmslos Registrierungspflicht, damit im Falle einer Infektion nachverfolgt werden kann, mit wem der Betroffene in Kontakt war.

Abstand und nur vier Personen

Zwischen den Tischen muss ein Abstand von zwei Meter sein, alternativ kann eine andere effektive Trennung eingezogen werden. Mehr als vier Personen dürfen nicht an einem Tisch sitzen, außer sie leben im selben Haushalt. Die Bewirtung beschränkt sich auf die Stunden untertags, aufgrund der nach wie vor aktuellen Ausgangsbeschränkung müssen die Bürger um 20.00 Uhr zu Hause sein. Auch die damit erzwungene frühe Sperrstunde wird von den Vorarlberger Gastronomen stark kritisiert und ist für manchen der Hauptgrund dafür, sein Lokal aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht aufzusperren. "Für viele geht sich eine Öffnung betriebswirtschaftlich nicht aus", sagte Mike Pansi, Fachgruppen-Obmann der Vorarlberger Gastronomie, zur APA.

Masken am Platz

Zu Diskussionen wird auch führen, dass die Maskenpflicht laut Verordnung auch am Verabreichungsplatz besteht. Beim Essen und Trinken darf die Maske logischerweise abgenommen werden. Es gelte dasselbe wie im Vorjahr - also dass man beim Betreten der Lokalität und beim Gang auf die Toilette die Maske tragen muss, bei der Konsumation aber nicht, hieß es.

Feste feiern kann man in den Vorarlberger Gasthäusern auch aus einem anderen Grund vorläufig nicht: Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an einem Verabreichungsplatz konsumiert werden.

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(APA)

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