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Weiterhin Kontroverse um Schächtungen in NÖ

Rituelle Schächtungen werden ohne vorangehende Beteubung durchgeführt. Auf dem Bild sind bosnische Muslime beim Schächten von Opferschafen in Sarajevo zu sehen.
Rituelle Schächtungen werden ohne vorangehende Beteubung durchgeführt. Auf dem Bild sind bosnische Muslime beim Schächten von Opferschafen in Sarajevo zu sehen. ©DPA
Am Montag hat es erneut eine Kontroverse um Schächtungen in einem Betrieb im Bezirk Korneuburg gegeben. Es wurde vor der Korneuburger Bezirkshauptmannschaft und vor dem Landhaus St. Pölten protestiert.

Um Schächtungen in einem Betrieb im Bezirk Korneuburg hat es am Montag erneut eine Kontroverse gegeben. Nachdem der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bereits zuvor ein Kontrollversagen moniert hatte, wurden vor der Korneuburger Bezirkshauptmannschaft und dem Landhaus in St. Pölten Protestkundgebungen abgehalten. Zu Wort meldete sich indes die Bezirkshauptfrau von Korneuburg, Waltraud Müllner-Toifl. "Die Behörde ist ihrer Kontrollpflicht jedenfalls nachgekommen", betonte sie.

Kritik des VGT bezieht sich auf Schächtungen zum Kurbanfest

Die Kritik des VGT bezieht sich nach eigenen Angaben auf rituelle Schlachtungen vom 20. und 21. Juli, die im Rahmen des muslimischen Kurbanfestes stattgefunden hatten. Auf Videoaufnahmen seien zunächst für wenige Stunden Veterinärmediziner zu sehen, in dieser Zeit würden die Tiere wie vorgeschrieben betäubt. "Doch noch vor Mittag verschwinden die Kontrollorgane einfach. Sie sind bis zum Abend nicht mehr zu sehen", konstatierte der VGT bereits im September. Hunderte Schafe seien über zwei Tage ohne Betäubung und ohne Kontrolle getötet worden.

Schächtungen in Niederösterreich: Tierarzt war nicht anwesend

Erneuert wurden die Ausführungen seitens der Tierschützer am Montag. Verwiesen wurde von VGT-Kampagnenleiter David Richter in einer Aussendung auch darauf, dass laut Bezirkshauptmannschaft Korneuburg "ständig ein amtlicher Tierarzt anwesend" gewesen sei. "Wieso sieht man den oder die im Video nicht? Und warum wird nicht betäubt, sobald keine Kontrollperson mehr anwesend ist?", stellte Richter in den Raum.

Rituelle Schlachtungen ohne Betäubung bekamen Bewilligung

Die Bezirkshauptmannschaft hielt ebenfalls am Montag in einer Aussendung fest, dass der Behörde der aufgezeigte Fall bekannt sei. "Für das rituelle Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug wurde nur für den Zeitraum des Kurbanfestes nach genauer Prüfung der Voraussetzungen unter Beachtung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes eine Bewilligung erteilt." Für die Dauer der Schlachtungen habe "ein amtlicher Tierarzt" zur Überwachung anwesend zu sein. "Der beauftragte amtliche Tierarzt ist nicht ident mit dem Amtstierarzt der Behörde. Eine durchgehende Kontrolle durch Amtstierärzte ist gesetzlich nicht vorgesehen", wurde betont.

Kontrollen durch die Amtstierärztin während des Kurbanfests

Während des Kurbanfestes seien wiederholt unangekündigte Kontrollen durch die Amtstierärztin und Behördenvertreter zur Überprüfung der erteilten Bewilligung und von tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Dabei sei der amtliche Tierarzt in der Schlachthalle angetroffen worden. Weiters sei kein Verdacht abzuleiten gewesen, dass Betäubungen nicht gesetzt worden seien, hieß es von der Bezirkshauptmannschaft.

"Nach Bekanntwerden von Verdachtsmomenten hat die Amtstierärztin noch am gleichen Tag eine Kontrolle durchgeführt und eine Sperre veranlasst", hielt Müllner-Toifl fest. Der Sachverhalt sei umgehend der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. "Wären bei den Kontrollen Verfehlungen festgestellt worden, wären sofort die notwendigen Maßnahmen getroffen worden."

(APA/Red)

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