“Der vor einem Jahr zwischen Patientenanwaltschaft und Ärztekammer abgeschlossene Kooperationsvertrag über eine Ausdehnung der Zuständigkeit hat sich bewährt. Deshalb hat die Landesregierung einer Verlängerung des Vertrages um weitere zwei Jahre zugestimmt”, teilt Gesundheitsreferent Landesstatthalter Markus Wallner mit.
Im Jahr 2007 haben sieben Ärztepatientinnen und patienten die Dienste der Patientenanwaltschaft in Anspruch genommen, heuer waren es bis dato acht. Hochgerechnet auf das laufende Jahr ist demnach mit 15 bis 20 Neuanträgen zu rechnen. Bisher haben 200 Ärztinnen und Ärzte den Kooperationsvertrag unterzeichnet.
LSth. Wallner: “Die Erfahrungen sind gut. Wir haben gesehen, dass keine Beschwerdeflut auf den Patientenanwalt zukommt, dass aber andererseits dieser Zugang doch notwendig ist, um den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit geben, sich bei Schadensfällen kompetent beraten und unterstützen zu lassen. Alles in allem ist die Erweiterung der Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft auf den niedergelassenen ärztlichen Bereich eine weitere Verbesserung der Patientensicherheit.”
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