Shredderanlage sorgt weiter für Unmut

Altach. Direkt an der Gemeindegrenze zu Götzis will das Recyclingunternehmen Loacker seine Shredderanlage erweitern. Die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung fand aufgrund der Coronasituation nun als Online-Sitzung statt – eine ordnungsgemäße Verhandlung war dabei allerdings nicht möglich.
Keine Bedenken für Online-Sitzung
Schon im Vorfeld der anberaumten Internet-Verhandlung über die Erweiterung der Shredderanlage des Götzner Entsorgungsunternehmen sprach sich die Gemeinde Altach, sowie die Bürgerinitiative gegen diese Veranstaltung aus und forderte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit physischer Anwesenheit zu einem späteren Zeitpunkt. Die zuständige Behörde sah hier allerdings keine Bedenken und entschied, die Verhandlung im UVP-Verfahren als Videokonferenz abzuhalten.
Online-Verhandlung war eine Farce
Bei der am Montag durchgeführten Online-Verhandlung haben sich dann die Befürchtungen der Gemeinde Altach, dass ein geordnetes Verfahren unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet werden kann, voll bestätigt. „Die heutige Online-Verhandlung zur Erweiterung der Shredderanlage bei der Firma Loacker Recycling war eine Farce. Ein faires Verfahren konnte von Beginn an nicht gewährleistet werden“, so Altachs Bürgermeister Markus Giesinger nach der Sitzung. Neben teils größeren technischen Problemen sei es für die Teilnehmer zudem nicht ersichtlich gewesen, wer überhaupt an der Verhandlung teilnimmt und welche Parteien und Beteiligten anwesend waren. Weiters konnten sich die Parteien und Beteiligten weder durch Handaufheben noch durch Aufforderung per Chat zu Beginn der Verhandlung zu Wort melden und hatten somit keine Stimme. „Diese Videoverhandlung hat es den Parteien unmöglich gemacht, ihre Rechte in der Verhandlung wahrzunehmen. Ein faires Verfahren war also nicht gewährleistet“, so Giesinger weiter.
Vertragung abgelehnt
Von Seiten des Landes wird diesbezüglich berichtet, dass es der Landesverwaltung trotz der aktuell geltenden und notwendigen Einschränkungen wichtig ist, Verhandlungen auch in dieser Größe weiterhin durchzuführen. Aus diesem Grund hat man sich auch für die virtuelle Abhaltung der UVP Verhandlung entschlossen. Dabei war allerdings die Interaktion zwischen den Teilnehmern wegen technischer Probleme nicht gegeben und deshalb hat die Gemeinde Altach nach den ersten technischen Pannen neuerlich die Vertagung der Verhandlung sowie die Abhaltung einer Verhandlung mit physischer Anwesenheit beantragt. Dieser Antrag wurde in weiterer Folge allerdings vom Verhandlungsleiter abgelehnt, woraufhin die Gemeinde Altach – ebenso wie die Bürgerinitiative – unter Protest und Aufrechterhaltung sämtlicher erhobenen Einwendungen die Verhandlung verlassen haben.
Erneut Verschiebung gefordert
„Bei einem fairen Verfahren muss allen Parteien und Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, sich zu Wort zu melden und nicht nur versucht werden, dies einem Großteil der Teilnehmer zu ermöglichen. Wir fordern erneut die Verschiebung und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung mit physischer Anwesenheit“, erklärt dazu Bürgermeister Markus Giesinger. Das weitere Prozedere sieht nun vor, dass allen Beteiligten, denen eine Teilnahme technisch nicht möglich war, eine Verhandlungsniederschrift erhalten und anschließend ihre Fragen und Stellungnahmen abgeben können. „Diese Punkte werden in das weitere Verfahren einfließen und sind Schritte im Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz. Die verfahrensabschließende Entscheidung ergeht in weiterer Folge schriftlich“, erklärt Thomas Mair von der Landespressestelle abschließend. MIMA