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Wegen Zweitwohnsitzer: Grüne werden NÖ-Wahl nicht anfechten

Die Grünen werden laut Helga Krismer die NÖ-Wahl nicht anfechten.
Die Grünen werden laut Helga Krismer die NÖ-Wahl nicht anfechten. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Niederösterreichs Grünen werden die Landtagswahl nicht anfechten. Das gab Landessprecherin Helga Krismer in Wien bekannt. Die Entscheidung sei mehrheitlich im Landesausschuss gefallen.

Krismer begründete die Entscheidung damit, dass die Mittel fehlen würden, eine Wahlanfechtung insbesondere der ÖVP zugutekäme und die niederösterreichischen Grünen gleichermaßen Verantwortung für die Bundesgrünen (durch Übernahme eines Schuldenberges, der abgebaut werden müsse) wie für die Wähler hätten. Die Wahl sei “verfassungswidrig” abgelaufen, hatte sie am Dienstag betont. Krismer verwies diesbezüglich auf Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen NÖ Landesbürgerevidenz-Gesetz.

Zweitwohnsitzer machen Probleme

Rechtsanwalt Heinrich Vana, der den Grünen zur Seite steht, hatte sich am Dienstag “überzeugt” gezeigt, dass einer Anfechtung stattgegeben würde. Gemeinden hätten eine “völlig verschiedene Praxis” darin geübt, ob Zweitwohnsitzer am 28. Jänner wahlberechtigt waren oder nicht. Wenn das Recht auf Anerkennung als Wähler unklare Grundlagen habe, entspreche es nicht der Bundesverfassung, erinnerte Vana.

Krismer kündigte an, das vorliegende Gutachten in der konstituierenden Sitzung des Landtages am 22. März einzubringen. Die ÖVP werde die Expertise “ernst nehmen müssen.” Das Gesetz werde “geändert werden” müssen.

Ergebnis “erschummelt”

Das Gutachten sagt laut Krismer “nichtjuristisch” aus, dass das Ergebnis vom 28. Jänner “erschummelt” und die Regierung “nicht legitimiert” sei. Im Falle einer Anfechtung wäre “zu 99 Prozent” mit einer Aufhebung der Wahl zu rechnen gewesen.

Causa für andere Parteien kein Anliegen

Kritik übte Krismer daran, dass die Causa den anderen Parteien im Land “kein Anliegen” sei. Es habe keine Anrufe und keinerlei Erkundigungen bei ihr gegeben, auch nicht nach der Ankündigung vom Dienstag, dass eine Wahlanfechtung “im Raum” stehe. “Eine Partei (NEOS, Anm.) ist froh, dass sie im Landtag ist, die anderen Parteien (ÖVP, FPÖ, SPÖ, Anm.) haben sich die Regierungssitze angewärmt”, resümierte die Landessprecherin der Grünen.

Neuerung für Gemeinderatswahl 2020 gefordert

Die Gemeinderatswahl 2020 in Niederösterreich werde “nicht auf Basis dieses Gesetzes” ablaufen, gab sich Krismer kämpferisch. Eine Anfechtung auf kommunaler Ebene könne und werde sie sich leisten, kündigte die Landessprecherin an. Für die Landessprecherin ist klar, dass bei künftigen Landtagswahlen nur Hauptwohnsitzer stimmberechtigt sein sollten, weil es ja auch um Mandate im Bundesrat gehe. Auf kommunaler Ebene sollten Zweitwohnsitzer wahlberechtigt sein, allerdings mit eindeutigen Regeln. Nicht der Bürgermeistrer allein solle darüber entscheiden, sondern die Gemeindewahlbehörde oder das Gemeindeamt.

(APA/red)

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