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Wegen Taubenfütterns delogiert

Tauben dürfen nicht überall in Wien gefüttert werden.
Tauben dürfen nicht überall in Wien gefüttert werden. ©Bilderbox
Unerlaubtes Taubenfüttern kann üble Konsequenzen nach sich ziehen. In Gemeindebauten etwa ist es verboten, wegen Missachtung wurde nun ein Mieter delogiert.
Bilder der verdreckten Wohnung
3 Jahre "Waste Watcher" in Wien

Sie verstreuen Brösel, Körner und Essensreste: Allzu eifrige Taubenfütterer sorgen in Wien immer wieder für Ärger. Zuletzt etwa ein Gemeindebaumieter, der über Jahre hinweg trotz Verbots die Vögel in der Anlage versorgte und nach zahlreichen Abmahnungen kürzlich delogiert wurde. Auf Trab halten Vogelfreunde auch die “Waste-Watcher”: Auf öffentlichen Flächen ist Füttern zwar erlaubt, jedoch in Maßen. Im Vorjahr sprachen die Müll-Sheriffs wegen liegengelassenen Taubenfutters 65 Ermahnungen aus, erteilten 39 Organmandate sowie vier Anzeigen.

Das Füttern von Vögeln auf öffentlichen Flächen ist erlaubt, doch es kommt auf die Menge an: “Im großen Maßstab ist es nicht gestattet”, erklärte eine Sprecherin von Umweltstadträtin Ulli Sima (S) die gesetzliche Lage. So sei das Ausstreuen ganzer Säcke Sonnenblumenkerne etwa nicht erlaubt – ausgenommen, die Reste werden nach der Fütterung entfernt. Ein Fütterverbot gegen Wiederholungstäter könne allerdings nicht ausgesprochen werden, sie würden aber “entsprechend oft gestraft”, so die Sprecherin. Ein Organmandat kostet 36 Euro, eine Anzeige schlägt sich mit mehr zu Buche. Die bisher höchste eingeforderte Strafe betrug 150 Euro.

Unbelehrbarer Taubenfütterer

Als Rechtsgrundlage für die Handlungen der “Waste-Watcher” dient das Wiener Reinhaltegesetz, in dem steht: “Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen ist verboten.” Als Verunreinigen gilt unter anderem das Zurücklassen von Stoffen oder Gegenständen. Stadtbewohner, welche Personen beim Vogelfüttern im großen Stil beobachten, können diese – wie auch andere Müllsünder – beim städtischen Misttelefon melden.

Gar nicht erst erlaubt ist das Füttern von Tauben in Wohnhausanlagen der Stadt Wien. Dies ist in der Hausordnung verankert. Doch genau daran hat sich jener Wiener, der im Jänner seine Gemeindebauwohnung räumen musste, nicht gehalten. Bei dem Mann handle es sich um einen Einzelfall, versicherte ein Sprecher des Wohnbaustadtrats Michael Ludwig (S): “So einen Fall hatten wir noch nie.” Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung werde versucht, mündlich wie auch schriftlich mit dem Mieter Kontakt aufzunehmen, damit dieser das verbotene Handeln unterlasse. Sollten die Versuche nicht fruchten, werde der Rechtsweg zur Auflösung des Mietverhältnisses beschritten. Das war auch bei dem unbelehrbaren Taubenfütterer im Gemeindebau der Fall.

Jahrelanges Gerichtsverfahren

Seit 2001 ersuchte “Wiener Wohnen” den Mann, das Füttern der Vögel zu unterlassen. Der Mieter ignorierte dieses Anliegen jedoch und streute weiterhin Unmengen Körner vor die Fenster seiner Wohnung sowie auf die Grünflächen der Anlage. Es folgte ein jahrelanges Gerichtsverfahren, das mit der Delogierung Mitte Jänner endete. Am Stichtag war die Wohnung zwar leer, allerdings hatte der Mann die Fenster offengelassen. Die Vögel flogen herein und die Räume wurden so in einen Taubenschlag verwandelt und massiv verschmutzt. Überdies verschwand er nach dem Auszug nicht, sondern kommt zum Füttern der Vögel nach wie vor in den Gemeindebau.

Notorische Taubenfütterer seien oft Personen mit einem “psychologischen Hintergrund”, erklärte Tierschutzobmann Hermann Gsandtner: “Sie sind oft einsam.” Er riet jedenfalls ab, Tauben zu versorgen: “Sie finden genug Futter. Sie sind angepasst an das Leben in der Großstadt.” Viele der Vögel würden sich nämlich ans Betteln gewöhnen und so in die Abhängigkeit von Menschen geraten.

150.000 Tauben in Wien

In Wien leben etwa 150.000 Tauben. Verschmutzung durch Kot, Lärm sowie Geruchsbelästigung auf Balkonen, Terrassen sowie Beschädigung von Verputz an Gebäuden haben den Flugkünstlern ihren schlechten Ruf eingebracht. Überdies gelten sie auch als Krankheitsüberträger, aber, so Tierschutzobmann Hermann Gsandtner: “Nicht jede Taube ist eine Virenbombe.”

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