Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 "ist von dieser Thematik nicht beeinträchtigt".
"Der Vorwurf der Behörde besteht im Wesentlichen darin, dass zusätzlich zu den von der Österreichischen Post eingesetzten Kontaktmöglichkeiten per Post, Web-Kontaktformular und Kundenservice datenschutzrechtliche Anfragen auch per E-Mail zuzulassen sind", so das börsennotierte Unternehmen. Sie habe lediglich für Datenschutzanfragen ein Kontaktformular eingeführt, um den Prozess der Anfragen zu automatisieren und alle Angaben zu erhalten, die für die Bearbeitung der Anfragen erforderlich sind.
Entscheidung sei "nicht nachvollziehbar"
Die jetzige Entscheidung sei jedenfalls "nicht nachvollziehbar". "Mir fehlt jedes Verständnis für diese hohe Strafe, denn Kontaktformulare zu verwenden, ist marktüblich und auch keine Erschwernis sondern eine Erleichterung, um dahin gehend angeleitet zu werden, alles Notwendige gleich richtig bekannt zu geben anstatt mehrere Nachfragen beantworten zu müssen. Wir alle sind es doch mittlerweile längst gewohnt, Covid-19 Registrierungen zu machen", so Stefan Prochaska, der Anwalt der Post, zur APA.
"Niemand wurde ausspioniert"
Schon einmal hatte die Datenschutzbehörde in der Datenagenda für eine Schockwelle in der Post AG gesorgt. Im Oktober 2019 verhängte sie eine Strafe in Höhe von 18 Mio. Euro, diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom November 2020 aufgehoben und das Strafverfahren beendet. Über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision hat der Verwaltungsgerichtshof bis dato nicht entschieden, so die Post.
Worum ging es? Der Vorwurf lautete, dass die Post rechtswidrig in Marketingaktionen die Zuordnung politischer Neigungen aufgrund von demografischen Daten vorgenommen habe. Bei der Jahrespressekonferenz im März 2021 meinte Post-Chef Georg Pölzl, 20 Mio. Euro seien dafür rückgestellt worden. "Niemand wurde ausspioniert", betonte Pölzl damals.
(APA)
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